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   AG Ludwigshafen, 15.08.2011 - 2g C 281/10   

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AG Ludwigshafen, 15.08.2011 - 2g C 281/10 (https://dejure.org/2011,81288)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 15.08.2011 - 2g C 281/10 (https://dejure.org/2011,81288)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 15. August 2011 - 2g C 281/10 (https://dejure.org/2011,81288)
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  • captain-huk.de

    Die Wahrheit liegt nicht in der Mitte, sondern bei der Schwacke-Liste

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankenthal, 23.12.2009 - 2 S 136/09
    Auszug aus AG Ludwigshafen, 15.08.2011 - 2g C 281/10
    Mietet der Geschädigte den Ersatzwagen zu einem Preis über dem Normaltarif an, so sind die Mehrkosten grundsätzlich dann erforderlich gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn er entweder darlegt und nachweist, dass ihm in seiner konkreten unfallbedingten Situation ein günstigerer Tarif als der in Anspruch genommene nicht zugänglich gewesen ist, oder dass und aufgrund welcher die Unfallsituation und das Unfallersatzgeschäft bedingter konkreter Besonderheiten, Mehraufwendungen oder Mehrleistungen des betreffenden Vermieters eine kalkulatorische Erhöhung seiner ansonsten im Nichtunfallersatzgeschäft geltenden Mietpreise erfordert haben (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 23.12.2009 - 2 S 136/09 zitiert nach juris).

    Ein Erfahrungssatz des Inhaltes, dass "die Wahrheit in der Mitte liege" gibt es in diesem Zusammenhang nicht (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 23.12.2009 - 2 S 136/09, zitiert nach juris).

    Ein solcher Vortrag vermag eine betriebswirtschaftliche und kalkulatorische Rechtfertigung des dem Kläger in Rechnung gestellten Tagespreises nicht zu begründen (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 23.12.2009 - 2 S 136/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 15.08.2011 - 2g C 281/10
    Zwar darf die Schadenshöhe nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden, und wesentliche, die Entscheidung bedingte Tatsachen dürfen nicht außer Acht bleiben (BGH, NJW 2008, 1519).

    Einwendungen gegen die Grundlage der Schadensbemessung sind nur dann erheblich, wenn sie auf den konkreten Fall bezogen sind (BGH NJW 2008, 1519).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 15.08.2011 - 2g C 281/10
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGB, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05).
  • LG Zwickau, 24.06.2003 - 6 S 67/03
    Auszug aus AG Ludwigshafen, 15.08.2011 - 2g C 281/10
    Ein Unfallgeschädigter kann die Bereitstellung des Mietwagenschadensersatzesentgeltes verlangen und muss sich nicht auf den Freistellungsanspruch gegenüber der Autovermietung verweisen lassen (LG Zwickau, Urteil vom 24.06.2003 - 6 S 67/03, zitiert nach juris).
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