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   AG Ludwigshafen, 23.06.2014 - 5a F 205/13   

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https://dejure.org/2014,23156
AG Ludwigshafen, 23.06.2014 - 5a F 205/13 (https://dejure.org/2014,23156)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 23.06.2014 - 5a F 205/13 (https://dejure.org/2014,23156)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - 5a F 205/13 (https://dejure.org/2014,23156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Unterhaltsstufenklage: Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Auskunftsanforderung nach Erlangung eines vollstreckbaren Titels zur Auskunftsstufe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis im Stufenantragsverfahren bei vorliegendem vollstreckbaren Titel zur Auskunftsstufe

  • Wolters Kluwer

    Kein Rechtsschutzbedürfnis im Stufenantragsverfahren bei vorliegendem vollstreckbaren Titel zur Auskunftsstufe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 279
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZR 263/11

    Ende der Verjährungshemmung: Stillstand des Verfahrens durch Untätigkeit der

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 23.06.2014 - 5a F 205/13
    Zu beachten ist schließlich, dass im Stufenantragsverfahren nach Erledigung der Auskunftsstufe durch Teilbeschluss Verfahrensstillstand eintritt, so lange der Antragsteller keinen Sachantrag verfolgt, etwa indem er seinen Leistungsantrag beziffert oder die Zwangsvollstreckung aus dem erwirkten Teilbeschluss betreibt (vergl. BGH NJW 2013, 1666 Rn 22).
  • AG Reinbek, 12.04.2011 - 10 F 144/10

    Rechtshängigkeit eines bezifferten Zahlungsantrags als Voraussetzung für die

    Auszug aus AG Ludwigshafen, 23.06.2014 - 5a F 205/13
    Dies gilt erst recht, wenn wie vorliegend der Antragsgegner seine Auskunftspflicht anerkannt hat oder sich durch vollstreckbaren Vergleich zur Auskunft verpflichtet hat, denn in diesem Fall kann vermutet werden, dass er grundsätzlich auskunftswillig ist, mag er auch die Auskunft tatsächlich noch nicht oder noch nicht vollständig erteilt haben (vergl. Im Ergebnis für den Fall einer vorangegangenen Säumnisentscheidung AG Reinbek, Beschluss vom 12.04.2011 - 10 F 144/10).
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