Rechtsprechung
AG München, 03.05.2017 - 1504 IK 700/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
InsO § 4a, § 49, § 52
Keine Stundung der Verfahrenskosten bei dinglich gesicherten Forderungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung der Stundung der Verfahrenskosten bei dinglich gesicherten Forderungen; Abgesonderte Befriedigung der Gläubiger aus unbeweglichen Gegenständen
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Stundung bei Forderungsanmeldungen im Wesentlichen durch Gläubiger mit dinglich abgesicherten Forderungen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versagung der Stundung der Verfahrenskosten
Verfahrensgang
- AG München, 03.05.2017 - 1504 IK 700/17
- LG München I, 30.05.2017 - 14 T 7607/17