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AG München, 09.09.2016 - 463 C 29778/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Abgrenzung der Zuständigkeit (§ 266 FamFG)
- ra.de
Verfahrensgang
- AG München, 09.09.2016 - 463 C 29778/15
- LG München I, 13.12.2016 - 15 T 18053/16
- BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.2012 - XII ZB 652/11
Sonstige Familiensache: Streitigkeiten aus unter den Eheleuten geschlossenen …
Auszug aus AG München, 09.09.2016 - 463 C 29778/15
Mietsachen sind von diesem - abschließenden - Ausnahmekatalog nicht erfasst (vgl. BGH v. 05.12.2012 - XII ZB 652/11 = NJW 2013, 616).
- AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
Lediglich hinsichtlich der Anträge zu den ursprünglichen Anträgen zu den Ziffern 2. ( Person des Verfügungsklägers selbst ) und 3. ( Person des nunmehrigen Verfahrensbevollmächtigten des Verfügungsklägers ) war die beantragte einstweilige Verfügung nämlich nicht begründet (und ggf. sogar unzulässige [vgl. AG München , Beschluss vom 09.09.2016, Az.: 463 C 29778/15, u.a. in: BeckRS 2016, Nr. 124795 ]), so das eine diesbezügliche erhobene Feststellungsklage wohl auch als unbegründet hätte abgewiesen werden müssen ( BGH , Urteil vom 07. November 2019, Az.: III ZR 16/18, u.a. in: NJW-RR 2020, Seiten 125 ff.; BGH , Beschluss vom 22.05.2019, Az.: III ZR 16/18, u.a. in: NJW 2019, Seite 2544 ).