Rechtsprechung
AG München, 10.10.2018 - 122 C 5020/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AGG § 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 91, § 130 a, § 139 Abs. 2, § 224 Abs. 2, § 296 a S. 1
Entschädigung wegen Benachteiligung nach dem AGG
Kurzfassungen/Presse (7)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zu alt - Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Ausschluss von Isarfest
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Ausschluss von der Eventveranstaltung - wegen zu hohem optischen Alters
- lto.de (Kurzinformation)
Mann zieht wegen Altersdiskriminierung vor den BGH: Zu alt für die Party?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zu alt: 44-Jähriger vom Isarfest ausgeschlossen! - Münchner verlangt vom Eventveranstalter Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
- spiegel.de (Pressebericht, 26.06.2020)
Vorwurf der Altersdiskriminierung: 44-Jähriger scheiterte an Türsteher
- datev.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Ausschluss von Isarfest
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Optisch zu alt: Klage wegen Ausschluss von Party-Event
Verfahrensgang
- AG München, 10.10.2018 - 122 C 5020/18
- LG München I, 31.03.2020 - 13 S 17353/18
- BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20
Wird zitiert von ...
- LG München I, 31.03.2020 - 13 S 17353/18
Berufung, Werbung, Revision, Vertragsschluss, Veranstaltung, Zulassung, …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 10.10.2018, Az. 122 C 5020/18, wird zurückgewiesen.