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   AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16   

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https://dejure.org/2017,20515
AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16 (https://dejure.org/2017,20515)
AG München, Entscheidung vom 21.06.2017 - 414 C 26570/16 (https://dejure.org/2017,20515)
AG München, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 414 C 26570/16 (https://dejure.org/2017,20515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 556d Abs. 2 S. 2, § 556g Abs. 3, § 558 Abs. 3 S. 2, S. 3, § 577a Abs. 2
    Mietpreisbremse in München wegen nichtiger Rechtsgrundlage nicht anwendbar

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 556d Abs. 2 Satz 2, § 556g Abs. 3, § 558 Abs. 3 Satz 2, 3, § 577a Abs. 2
    Nichtigkeit der bayrischen Mieterschutzverordnung - sog. Mietpreisbremse

  • rewis.io

    Mietpreisbremse in München wegen nichtiger Rechtsgrundlage nicht anwendbar

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bayerische Mieterschutzverordnung ist (teil-)nichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietpreisbremse: In München wegen Mängel der Verordnung nicht wirksam! (IMR 2017, 311)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2017, 655
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16
    Damit wird deutlich, dass der Formulierung in § 556 d Abs. 2 S. 6 BGB "Aus der Begründung muss sich ergeben, auf Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt" aus verfassungsrechtlichen Gründen besondere Bedeutung zukommt (vgl. im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 GG: BVerfG 21.09.2016 - 2 BvL 1/15, Rn. 54-57).
  • LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum

    Auszug aus AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16
    c) Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob § 556 d und g BGB an sich verfassungsgemäß sind - was die Beklagte verneint -, was nach der Entscheidung des BVerfG v. 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15 wegen des Subsidiaritätsgrundsatzes zunächst von den Fachgerichten zu prüfen ist, und vom LG Berlin in seiner Entscheidung v. 29.03.2017 - 65 S 424/16 mit ausführlicher Begründung bejaht wurde (Rn. 12-49).
  • BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig

    Auszug aus AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16
    c) Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob § 556 d und g BGB an sich verfassungsgemäß sind - was die Beklagte verneint -, was nach der Entscheidung des BVerfG v. 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15 wegen des Subsidiaritätsgrundsatzes zunächst von den Fachgerichten zu prüfen ist, und vom LG Berlin in seiner Entscheidung v. 29.03.2017 - 65 S 424/16 mit ausführlicher Begründung bejaht wurde (Rn. 12-49).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16
    "Die Sozialbindung verpflichtet den Gesetzgeber, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern zu finden, der sowohl die Privatnützigkeit des Eigentums und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers wahrt, als auch dem Wohle der Allgemeinheit Rechnung trägt (BVerfGE 91, 294, 308 und 310; 37, 132, 140).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16
    Die Regelung trägt dem Bestimmtheitserfordemis ausreichend Rechnung (zu einer vergleichbaren Regelung bezogen auf die Zweckentfremdung von Wohnraum vgl. BVerfGE 38, 348, 357 ff.).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16
    Bei der Ausbalancierung der betroffenen Interessen hat der Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfGE 110, 1, 28).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16
    Je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug steht und eine soziale Funktion erfüllt, desto weiter reicht die Befugnis des Gesetzgebers zur Inhalts- und Schrankenbestimmung, wobei Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Verschiebung der Maßstäbe führen können (BVerfGE 95, 64, 84).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16
    "Die Sozialbindung verpflichtet den Gesetzgeber, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern zu finden, der sowohl die Privatnützigkeit des Eigentums und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers wahrt, als auch dem Wohle der Allgemeinheit Rechnung trägt (BVerfGE 91, 294, 308 und 310; 37, 132, 140).
  • LG München I, 06.12.2017 - 14 S 10058/17

    Terminshinweis (Mietpreisbremse)

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Amtsgerichts München vom 21.06.2017 (Az. 414 C 26570/16) wird zurückgewiesen.

    1) Das Urteil des Amtsgerichts München Az.: 414 C 26570/16 vom 21.06.2017 zugestellt am 26.06.2017 wird aufgehoben.

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