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   AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17   

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https://dejure.org/2018,50883
AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17 (https://dejure.org/2018,50883)
AG München, Entscheidung vom 22.03.2018 - 472 C 23258/17 (https://dejure.org/2018,50883)
AG München, Entscheidung vom 22. März 2018 - 472 C 23258/17 (https://dejure.org/2018,50883)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Mietdatenbank eines Internetportals keine Grundlage für Mieterhöhungsverlangen

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    Mieterhöhungserklärung - Vergleichsdaten aus Internetportal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung kann nicht auf "MietpreisCheck" von immobilienscout24 gestützt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Mietpreischeck

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Begründung einer Mieterhöhung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung auf Basis des "MietpreisCheck" von Immobilienscout24?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu geplanter Mieterhöhung: Verweis auf "gerichtsbekanntes" Online-Portal genügt nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietpreischeck kann kein Mieterhöhungsverlangen begründen!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mietpreischeck von Immobilienscout24 nicht als Begründung für Mieterhöhungsverlangen geeignet

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet-MietpreisCheck - Mit Daten eines Internetportals können Vermieter kein Mieterhöhungsverlangen begründen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mietpreiserhöhung mit Mietpreischeck von Immobilienscout24.de unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Daten von Immobilienportal können Mieterhöhung nicht begründen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung für Mietwohnung mit Mietspiegel aus Immobilienportal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen kann sich nicht auf Vergleichsmieten aus Immobilienportal stützen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2019, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2013 - VIII ZR 413/12

    Unzulässigkeit einer Zustimmungsklage zur Wohnraummieterhöhung

    Auszug aus AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17
    Ein formell ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen ist damit mittelbare Sachentscheidungsvoraussetzung des Zustimmungsverfahrens, so dass eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung mit einem wie hier formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen als unzulässig abzuweisen ist (BGH, Az. VIII ZR 413/12, WuM 2014, 33).

    Erforderlich ist, dass die gewählte Begründung dem Mieter konkrete Hinweise auf die sachliche Rechtfertigung des Erhöhungsverlangens gibt, damit er während der Überlegungszeit die Berechtigung der Mieterhöhung überprüfen und sich darüber schlüssig werden kann, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmt oder nicht (BGH VIII ZR 413/12, NJW 2014, 1173).

  • AG München, 06.09.2016 - 452 C 30045/14

    Streitwert und Kostenentscheidung bei einer Mieterhöhungsklage

    Auszug aus AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17
    Dementsprechend bemisst sich auch die Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer nach § 9 ZPO und nicht nach § 41 Abs. 5 GKG (so bereits völlig zu Recht AG München, Beschluss vom 06.09.2016, 452 C 30045/14, BeckRS 2016, 16307; LG München I, Beschluss vom 26.05.2015, 14 T 8742/15).
  • OLG Bamberg, 02.03.2011 - 3 U 182/10

    Gewerberaummietvertrag: Treuwidriges Berufen auf fehlende Schriftform;

    Auszug aus AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17
    Fahrlässigkeit soll noch nicht dann vorliegen, wenn der Gläubiger in der Sache erkennt, dass seiner Forderung unberechtigt ist, da sich die Berechtigung endgültig erst in einem Rechtsstreit klären lässt, dessen Ergebnis vom Gläubiger nicht vorauszusehen ist (BGH Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08, NZM 2009, 367; OLG Bamberg Urteil vom 02.03.2011 - 3 U 182/10, IMRRS 2011, 1953).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

    Auszug aus AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17
    Ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch scheidet jedenfalls bezüglich der Abwehr gegen das hier streitgegenständliche Mieterhöhungsverlangen auch deshalb aus, weil der Mieter, der mit einem offensichtlich formell unwirksamen Mieterhöhungsverlangen konfrontiert wird, darauf einzugehen, so dass hier wie auch im Fall einer formell unwirksamen Vermieterkündigung wegen Eigenbedarfs, nach der Rechtsprechung des BGH eine Ersatzpflicht bereits dem Grunde nach zu verneinen ist (BGH Urteil vom 15.12.2010, NZM 2011, 34).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17
    Fahrlässigkeit soll noch nicht dann vorliegen, wenn der Gläubiger in der Sache erkennt, dass seiner Forderung unberechtigt ist, da sich die Berechtigung endgültig erst in einem Rechtsstreit klären lässt, dessen Ergebnis vom Gläubiger nicht vorauszusehen ist (BGH Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08, NZM 2009, 367; OLG Bamberg Urteil vom 02.03.2011 - 3 U 182/10, IMRRS 2011, 1953).
  • LG München I, 03.09.2018 - 14 S 5672/18

    Ermittlung der ortüblichen Vergleichsmiete

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Amtsgerichts München vom 22.03.2018 (Az. 472 C 23258/17) wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 22.03.2018 verkündeten Endurteils des Amtsgerichts München (Az. 472 C 23258/17) wird der Beklagte verurteilt, eine Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete bzgl. der Wohnung Nr. ... in der ... in ... München von bisher 1.189,20 EUR auf 1.367,58 EUR mit Wirkung ab dem 01.09.2017 zuzustimmen.

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