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   AG München, 26.10.2016 - 132 C 16894/13   

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https://dejure.org/2016,53057
AG München, 26.10.2016 - 132 C 16894/13 (https://dejure.org/2016,53057)
AG München, Entscheidung vom 26.10.2016 - 132 C 16894/13 (https://dejure.org/2016,53057)
AG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - 132 C 16894/13 (https://dejure.org/2016,53057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Permanent-Makeup

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen mangelhafter Permanent-Makeup-Behandlung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldanspruch nach einer fehlerhaften Permanent-Make-Up-Behandlung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Mangelhafte Permanent-Make-Up-Behandlung kann zu Schmerzensgeldanspruch führen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Permanent-Makeup

  • versr.de (Kurzinformation)

    Permanent-Make-Up

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für mangelhafte Permanent-Make-Up-Behandlung durch Kosmetikerin

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Schmerzensgeld bei mangelhafter kosmetischer Permanent-Make-Up-Behandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kassel, 13.05.2009 - 1 S 34/09

    Tattoo - Mängelgewährleistung

    Auszug aus AG München, 26.10.2016 - 132 C 16894/13
    Die streitgegenständlichen Verträge über das Erbringen von Permanent-Make-Up-Leistungen unterfallen dem Werkvertragrecht, §§ 631 ff. BGB, da hierbei nicht nur ein Tätigwerden, sondern ein konkreter Erfolg seitens des Unternehmers geschuldet ist (so auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris; vgl. auch LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris, zu Tätowierungen).

    Derjenige, der sich einer solchen Prozedur unterzieht, willigt zwar in die Körperverletzung ein; die Einwilligung ist dabei aber darauf bezogen, dass die Behandlung mangelfrei und nach den Regeln der Kunst erbracht wird (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris; Diercks-Harms, MDR 2011, 462, 465, jeweils zu den insoweit vergleichbaren Tattoos).

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus AG München, 26.10.2016 - 132 C 16894/13
    Eine solche ist dem Rechtsanwalt im Rahmen des § 14 I RVG zwar durchaus zuzugestehen; dies gilt allerdings nicht für die Geltendmachung einer 1, 5-Gebühr, da andernfalls der Rechtsanwalt stets eine 1, 5-fache Gebühr verlangen könnte, wenn die Sache nur durchschnittlich ist, und damit Sinn und Zweck des Nr. 2300 RVG VV vereitelt werden würde, der eine höhere Gebühr als 1, 3 eben nur vorsieht, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war (vgl. BGH NJW-RR 2013, 1020, 1021).
  • AG Wuppertal, 21.08.2014 - 34 C 265/12

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mangelhaftigkeit der Durchführung eines

    Auszug aus AG München, 26.10.2016 - 132 C 16894/13
    Die streitgegenständlichen Verträge über das Erbringen von Permanent-Make-Up-Leistungen unterfallen dem Werkvertragrecht, §§ 631 ff. BGB, da hierbei nicht nur ein Tätigwerden, sondern ein konkreter Erfolg seitens des Unternehmers geschuldet ist (so auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris; vgl. auch LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris, zu Tätowierungen).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus AG München, 26.10.2016 - 132 C 16894/13
    Ein Feststellungsinteresse ist dann nur ausgeschlossen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 3414, 3415, m. w. N.).
  • LG Stade, 03.09.2020 - 3 O 165/19
    Ein Feststellungsinteresse ist dann nur ausgeschlossen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 3414, 3415, m. w. N., AG München Endurteil v. 26.10.2016 - 132 C 16894/13 , BeckRS 2016, 114549, beck-online).
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