Rechtsprechung
AG München, 28.04.2010 - 163 C 34297/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 812 Abs. 1 Satz 1, 398 BGB; § 67 VVG; § 18 Abs. 8 BMV-Ae; § 21 Abs. 8 BMV-Ae-EKV
Zur Wirksamkeit ärztlicher Honorarvereinbarung mit Kassenpatienten - openjur.de
Arztvertrag: Vereinbarung einer privaten Abrechnung trotz Versicherungsschutzes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein privater Vergütungsanspruch des Vertragsarztes besteht nur bei schriftlich bestätigtem ausdrücklichem Wunsch des Versicherten auf eigene Kosten behandelt zu werden; Inhaltliche Anforderungen an die Bestimmungen privatärztlicher Honorarvereinbarungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Der behandelte Nabelbruch...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ärztliche Honorarvereinbarung mit Kassenpatienten
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Die privatärztliche Vergütungsvereinbarung...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unklare Vergütungsvereinbarung mit gesetzlich versichertem Patienten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ärztliche Honorarvereinbarung mit gesetzlich Versicherten ist nur wirksam, wenn sie explizit "auf eigene Kosten behandelt" werden wollen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
GKV-Patient kann Privathonorar zurückfordern
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Arztrechnung: Privatbehandlung muss ausdrücklich gewünscht und vereinbart werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Honorarvereinbarungen mit gesetzlichen Patienten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Privatärztliche Behandlung eines gesetzlich Versicherten nur auf ausdrücklichen Wunsch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schriftformerfordernis bei privatem Behandlungswunsch gesetzlich versicherter Patienten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Privatärztliche Behandlung als gesetzlich versicherter Patient nur mit Honorarvereinbarung
Besprechungen u.ä.
- auw.de (Entscheidungsbesprechung)
Vorsicht bei der Behandlung von GKV-Patienten!
Verfahrensgang
- AG München, 28.04.2010 - 163 C 34297/09
- LG München I, 31.05.2011 - 31 S 10595/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Traunstein, 06.12.2006 - 3 S 1543/06
Auszug aus AG München, 28.04.2010 - 163 C 34297/09
Insoweit unterscheidet sich die streitgegenständliche Honorarvereinbarung auch maßgeblich von der der Entscheidung des Landgerichts Traunstein vom 06.12.2006, AZ: 3 S 1543/06 zugrundeliegenden privatärztlichen Vereinbarung, in der der Versicherte sich ausdrücklich damit einverstanden erklärte, dass ihm für die von ihm gewünschte ärztliche Behandlung eine Privatliquidation gestellt werde.
- LG München I, 31.05.2011 - 31 S 10595/10
Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 28.04.2010, Az. 163 C 34297/09, wird zurückgewiesen. - LG Regensburg, 11.12.2012 - 2 S 118/12 Dieses ausdrückliche Verlangen auf eigene Kosten behandelt zu werden, kann der Einverständniserklärung der Beklagten vom 06.05.2009 nicht entnommen werden (so auch für einen vergleichbaren Sachverhalt Amtsgericht München, Az. 163 C 34297/09; bestätigt vom Landgericht München |, Az. 31 S 10595/10).
- LG Osnabrück, 02.11.2017 - 8 S 304/17
Privatabrechnung mit einem privat zusatzversicherten Patienten der gesetzlichen …
Insoweit kann auf die Entscheidung des AG München (Urteil vom 28.04.2010, 163 C 34297/09 -, juris; ZMGR 2011, 401ff) bzw. die bestätigendende Entscheidung des LG München I (Urteil vom 31.5.2011 - 31 S 10595/10) verwiesen werden, der ein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde lag.