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   AG München, 28.04.2010 - 163 C 34297/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18624
AG München, 28.04.2010 - 163 C 34297/09 (https://dejure.org/2010,18624)
AG München, Entscheidung vom 28.04.2010 - 163 C 34297/09 (https://dejure.org/2010,18624)
AG München, Entscheidung vom 28. April 2010 - 163 C 34297/09 (https://dejure.org/2010,18624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 398 BGB; § 67 VVG; § 18 Abs. 8 BMV-Ae; § 21 Abs. 8 BMV-Ae-EKV
    Zur Wirksamkeit ärztlicher Honorarvereinbarung mit Kassenpatienten

  • openjur.de

    Arztvertrag: Vereinbarung einer privaten Abrechnung trotz Versicherungsschutzes im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein privater Vergütungsanspruch des Vertragsarztes besteht nur bei schriftlich bestätigtem ausdrücklichem Wunsch des Versicherten auf eigene Kosten behandelt zu werden; Inhaltliche Anforderungen an die Bestimmungen privatärztlicher Honorarvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Der behandelte Nabelbruch...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ärztliche Honorarvereinbarung mit Kassenpatienten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die privatärztliche Vergütungsvereinbarung...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unklare Vergütungsvereinbarung mit gesetzlich versichertem Patienten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ärztliche Honorarvereinbarung mit gesetzlich Versicherten ist nur wirksam, wenn sie explizit "auf eigene Kosten behandelt" werden wollen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    GKV-Patient kann Privathonorar zurückfordern

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Arztrechnung: Privatbehandlung muss ausdrücklich gewünscht und vereinbart werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Honorarvereinbarungen mit gesetzlichen Patienten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privatärztliche Behandlung eines gesetzlich Versicherten nur auf ausdrücklichen Wunsch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schriftformerfordernis bei privatem Behandlungswunsch gesetzlich versicherter Patienten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Privatärztliche Behandlung als gesetzlich versicherter Patient nur mit Honorarvereinbarung

Besprechungen u.ä.

  • auw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei der Behandlung von GKV-Patienten!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Traunstein, 06.12.2006 - 3 S 1543/06
    Auszug aus AG München, 28.04.2010 - 163 C 34297/09
    Insoweit unterscheidet sich die streitgegenständliche Honorarvereinbarung auch maßgeblich von der der Entscheidung des Landgerichts Traunstein vom 06.12.2006, AZ: 3 S 1543/06 zugrundeliegenden privatärztlichen Vereinbarung, in der der Versicherte sich ausdrücklich damit einverstanden erklärte, dass ihm für die von ihm gewünschte ärztliche Behandlung eine Privatliquidation gestellt werde.
  • LG München I, 31.05.2011 - 31 S 10595/10

    Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 28.04.2010, Az. 163 C 34297/09, wird zurückgewiesen.
  • LG Regensburg, 11.12.2012 - 2 S 118/12
    Dieses ausdrückliche Verlangen auf eigene Kosten behandelt zu werden, kann der Einverständniserklärung der Beklagten vom 06.05.2009 nicht entnommen werden (so auch für einen vergleichbaren Sachverhalt Amtsgericht München, Az. 163 C 34297/09; bestätigt vom Landgericht München |, Az. 31 S 10595/10).
  • LG Osnabrück, 02.11.2017 - 8 S 304/17

    Privatabrechnung mit einem privat zusatzversicherten Patienten der gesetzlichen

    Insoweit kann auf die Entscheidung des AG München (Urteil vom 28.04.2010, 163 C 34297/09 -, juris; ZMGR 2011, 401ff) bzw. die bestätigendende Entscheidung des LG München I (Urteil vom 31.5.2011 - 31 S 10595/10) verwiesen werden, der ein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde lag.
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