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   AG München, 28.06.2017 - 481 C 24911/16 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50600
AG München, 28.06.2017 - 481 C 24911/16 WEG (https://dejure.org/2017,50600)
AG München, Entscheidung vom 28.06.2017 - 481 C 24911/16 WEG (https://dejure.org/2017,50600)
AG München, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 481 C 24911/16 WEG (https://dejure.org/2017,50600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GVG § 23 Nr. 2c; WEG § 1 Abs. 5, § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2, § 43 Nr. 1; EGZPO § 15a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BaySchlG Art. 1 Nr. 1, Art. 4
    Pflicht zur Instandhaltung und -setzung eines Baums auf WEG-Gemeinschaftsfläche

  • rewis.io

    Pflicht zur Instandhaltung und -setzung eines Baums auf WEG-Gemeinschaftsfläche

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückschnitt eines im sondernutzungsberechtigten Gartenteils stehenden Baumes ist Gemeinschaftssache; §§ 1 Abs. 5, 21 Abs. 1 bis 5 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer ist für das Fällen von Bäumen auf Sondernutzungsflächen zuständig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer ist für die Wildkirsche zuständig? - Ist im Garten einer Wohnanlage ein Baum zu fällen, muss sich in der Regel die Eigentümergemeinschaft darum kümmern

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Gegen wen ist eine Klage auf Fällung oder Rückschnitt eines Baums im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zu richten?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Wohnungseigentümer wissen müssen, wenn Bäume auf einer, einem Sondernutzungsberechtigten zugewiesenen Fläche stehen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für Bäume bei Wohnungseigentum

Papierfundstellen

  • ZMR 2018, 461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus AG München, 28.06.2017 - 481 C 24911/16
    Allerdings erfordert dies eine klare und eindeutige Regelung; im Zweifel verbleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, ZWE 2012, 267, Rn. 7 bei juris; Bärmann-Merle a.a.O.) Die Teilungserklärung enthält hier gerade keine klare und eindeutige Zuweisung der Pflicht zur Instandhaltung oder Instandsetzung öffentlich-rechtlich vorgesehener Bäume im Gemeinschaftseigentum an einzelne Wohnungseigentümer bzw. Sondernutzungsberechtigte.
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