Rechtsprechung
AG München, 31.10.2008 - 172 C 13166/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- kanzlei.biz
Höchstpreisgrenze für 0190-er Nummern
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 6 U 29/04
Verbraucherschutz in der Telekommunikation: Tarifansagepflicht bei der …
Auszug aus AG München, 31.10.2008 - 172 C 13166/08
Andernfalls konnte der von § 43 b bezweckte Verbraucherschutz ohne Probleme durch die .technische Ausgestaltung wie beispielsweise das Zwischenschalten einer -Auskunftsnummer umgangen werden (vgl. ähnlich -OLG_ Frankfurt Beschluss v. 24.06.2004, Gz.: 6 U 29/04) Dies muss insbesondere gelten, wenn sich der Betreiber der Auskunftsnummer im Vorfeld die Ansprüche des Mehrwertedienstanbieter gegen den Kunden abtreten lässt.