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   AG Münster, 26.06.2018 - 009 K 4/18   

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AG Münster, 26.06.2018 - 009 K 4/18 (https://dejure.org/2018,45782)
AG Münster, Entscheidung vom 26.06.2018 - 009 K 4/18 (https://dejure.org/2018,45782)
AG Münster, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 009 K 4/18 (https://dejure.org/2018,45782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel, Risikobegrenzungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit einer offensichtlichen Fehlerhaftigkeit der Vollstreckungsklausel für das Vollstreckungsgericht bei Vorliegen eines für die Zwangsvollstreckung geeigneten Vollstreckungstitels mit der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde

  • notar-drkotz.de

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Grundschuldbestellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    Es muss sich der Art nach um grundlegend schwere Mängel handeln, die nicht nur die Fehlerhaftigkeit, sondern darüber hinaus die Nichtigkeit und damit die Unverbindlichkeit für jedermann begründen können (vgl. etwa BGHZ 121, 98/102; Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl. vor § 704 Rdn. 32.).

    Für die Beurteilung heranzuziehen ist der Maßstab des § 44VwVfG (BGHZ 121, 98/102); hiernach ist ein Verwaltungsakt nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei ständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

    Offenkundigkeit kann schon dann zu bejahen sein, wenn der besonders schwere Fehler nur für den "Insider" offensichtlich ist (BGHZ 121, 98/103; 114, 315/327 f.).".

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 84/16

    Sicherungsgrundschuld: Voraussetzungen der Zwangsversteigerung

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    Dieser Ansatz lässt sich nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30.3.2017 - V ZB 84/16 - allerdings nicht mehr aufrechterhalten.

    Insbesondere darf hier auch nicht unberücksichtigt bleiben, was der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.3.2017 nochmals im Zusammenhang mit der Intention des Risikobegrenzungsgesetzes (vgl. BGH, B. v. 30.3.2017- V ZB 84/16 - Seite 8 ff., Rdn. 16 f.) hervorgehoben hat.

    Dort betont der Bundesgerichtshofe nochmals, "der Gesetzgeber habe mit der zwingenden Ausgestaltung der Regelungen über die Fälligkeit des Grundschuldkapitals erreichen wollen, dass der Schuldner von der Zwangsversteigerung nicht überrascht werde, ihm vielmehr vor deren Anordnung stets ein Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung stehe, um sich auf die Situation einzustellen." (vgl. BGH, B.v. 30.3.2017 - V ZB 84/16 - Seite 6/7 Rdn. 13).

  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 71/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    Insoweit sollen Prüfungskompetenz und Einwendungen gegen die Klausel in strikter verfahrensrechtlicher Trennung nicht vermischt werden; vielmehr ist auf die jeweiligen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe des Klauselerteilungsverfahrens zu verweisen (BGH, B. v. 25.10.2012 - VII ZB 57/11; BGH vom 12.1.2012 - VII ZB 71/09; BGH vom 23.5.2012 - VII ZB 31/11).

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts München, B. v. 11.9.2013 - 34 Wx 314/13 (Rpfleger 2014, 133 f.) heißt es weiter: "Bei dieser Beurteilung gelten für Vollstreckungsklauseln, deren Erteilung nicht selbst Teil des Vollstreckungsverfahrens ist, dieselben Maßstäbe wie für Verwaltungsakte (BGH WM 2012, 454/455).

  • OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16

    Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    Die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, welche den Nachweisverzicht für wirksam hält, wird nunmehr auch vom OLG München in seiner Entscheidung vom 23.6.2016, Az. 34 Wx 189/16, bestätigt.".

    Überdies ist auch strittig, ob und ggf. in welchen Fällen ein Nachweisverzicht im Sinne von § 726 Abs. 1 ZPO statthaft und wirksam ist (siehe insoweit auch die Ausführungen in der von der Gläubigerseite benannten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 23.6.2016 - 34 Wx 189/16).

  • LG Hamburg, 18.04.2013 - 328 T 32/13

    Vollstreckung aus einer Grundschuld: Offensichtlich fehlerhafte Klauselerteilung

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    Zwar hält die Kammer an ihrer Auffassung fest, dass hinsichtlich der Vollstreckung aus dem Grundschuldkapital eine vom Vollstreckungsgericht zu berücksichtigende offensichtliche Unrichtigkeit der erteilten Klausel mit Kündigungsnachweisverzichts vorliegt, wenn eine Kündigung bei Klauselerteilung noch nicht vorliegen kann (vgl. etwa die Beschlüsse der Kammer vom 8.3.2013 - 328 T 21/13 - sowie vom 18.4.2013 - 328 T 32/13).

    Auch wenn die jeweiligen Vollstreckungsorgane grundsätzlich nur zu prüfen haben, ob eine vollstreckbare Ausfertigung vorhanden ist und diese ordnungsgemäß, d. h. von der zuständigen Amtsperson, erteilt worden ist, mithin die mit der Vollstreckungsklausel bescheinigten sachlichen Erfordernisse der Vollstreckung grundsätzlich der Nachprüfung außerhalb klauselinterner Rechtsbehelfe entzogen sind, hält die Kammer daran fest, dass dies nicht gilt, wenn die Klauselerteilung offensichtlich fehlerhaft ist, wenn etwa eine Kündigung bei Klauselerteilung noch nicht vorliegen kann (vgl. etwa die Beschlüsse der Kammer vom 8.3.2013 - 328 T 21/13 - sowie vom 18.4.2013 -328 T 32/13).

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    Offenkundigkeit kann schon dann zu bejahen sein, wenn der besonders schwere Fehler nur für den "Insider" offensichtlich ist (BGHZ 121, 98/103; 114, 315/327 f.).".
  • BVerwG, 13.10.1986 - 6 P 14.84

    Personalvertretung - Mängel des Beschlussverfahrens - Stufenvertretung

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    Es kommt darauf an, ob die schwere Fehlerhaftigkeit für einen unvoreingenommenen mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist (BGH a.a. O. unter Bezugnahme - u.a. - auf BVerwGE 75, 62/65).
  • BGH, 23.05.2012 - VII ZB 31/11

    Antrag auf Erteilung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Umfang der

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    Insoweit sollen Prüfungskompetenz und Einwendungen gegen die Klausel in strikter verfahrensrechtlicher Trennung nicht vermischt werden; vielmehr ist auf die jeweiligen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe des Klauselerteilungsverfahrens zu verweisen (BGH, B. v. 25.10.2012 - VII ZB 57/11; BGH vom 12.1.2012 - VII ZB 71/09; BGH vom 23.5.2012 - VII ZB 31/11).
  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 57/11

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Umfang einer

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    Insoweit sollen Prüfungskompetenz und Einwendungen gegen die Klausel in strikter verfahrensrechtlicher Trennung nicht vermischt werden; vielmehr ist auf die jeweiligen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe des Klauselerteilungsverfahrens zu verweisen (BGH, B. v. 25.10.2012 - VII ZB 57/11; BGH vom 12.1.2012 - VII ZB 71/09; BGH vom 23.5.2012 - VII ZB 31/11).
  • OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13

    Grundbuchverfahrensrecht: Unwirksamkeit einer qualifizierten

    Auszug aus AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18
    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts München, B. v. 11.9.2013 - 34 Wx 314/13 (Rpfleger 2014, 133 f.) heißt es weiter: "Bei dieser Beurteilung gelten für Vollstreckungsklauseln, deren Erteilung nicht selbst Teil des Vollstreckungsverfahrens ist, dieselben Maßstäbe wie für Verwaltungsakte (BGH WM 2012, 454/455).
  • LG Essen, 05.11.2010 - 7 T 596/10

    Eine vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Urkunde kann ohne Nachweis der

  • LG Hamburg, 28.12.2015 - 328 T 67/15

    Zwangsvollstreckung: Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine notarielle

  • LG Hamburg, 15.10.2013 - 328 T 79/13
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