Rechtsprechung
AG Mannheim, 02.09.2011 - 3 C 125/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistungsansprüche aus einem Dienstvertrag über biometrische Zugangsberechtigungen sind nach mietrechtlichen Vorschriften zu beurteilen; Beurteilung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Dienstvertrag über biometrische Zugangsberechtigungen nach mietrechtlichen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Dienstleistungsvertrag - Gewährleistungsansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährleistungsansprüche aus einem Dienstvertrag über biometrische Zugangsberechtigungen sind nach mietrechtlichen Vorschriften zu beurteilen; Beurteilung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Dienstvertrag über biometrische Zugangsberechtigungen nach mietrechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02
Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht
Auszug aus AG Mannheim, 02.09.2011 - 3 C 125/11
Erfolgt über einen längeren Zeitraum eine Zahlung ohne Vorbehalt, so kann Verwirkung eintreten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 03, 153; BGH NJW 03, 2601). - BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Auszug aus AG Mannheim, 02.09.2011 - 3 C 125/11
Ein anderes Ergebnis entsprechend Entscheidungen, bei denen es um eine Überzahlung einer bestehenden Forderung ging (vgl. OLG Karlsruhe 17 U 209/05; BGH IVb ZR 51/87), ist abzulehnen. - OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 200/01
Haftung für Mängel der Mietsache; konkludenter Verzicht auf …
Auszug aus AG Mannheim, 02.09.2011 - 3 C 125/11
Erfolgt über einen längeren Zeitraum eine Zahlung ohne Vorbehalt, so kann Verwirkung eintreten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 03, 153; BGH NJW 03, 2601). - OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 209/05
Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz durch den im Rahmen eines Steuersparmodells …
Auszug aus AG Mannheim, 02.09.2011 - 3 C 125/11
Ein anderes Ergebnis entsprechend Entscheidungen, bei denen es um eine Überzahlung einer bestehenden Forderung ging (vgl. OLG Karlsruhe 17 U 209/05; BGH IVb ZR 51/87), ist abzulehnen.