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   AG Mannheim, 05.06.2013 - 10 C 65/13   

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https://dejure.org/2013,12060
AG Mannheim, 05.06.2013 - 10 C 65/13 (https://dejure.org/2013,12060)
AG Mannheim, Entscheidung vom 05.06.2013 - 10 C 65/13 (https://dejure.org/2013,12060)
AG Mannheim, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 10 C 65/13 (https://dejure.org/2013,12060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung eines Frachtführers durch eine den Entgeltanspruch des Frachtführers bei verzögerter Entladung einschränkende Klausel

  • kanzlei.biz

    Benachteiligung von Frachtführern durch AGB-Klauseln über Standgeld

  • rabüro.de

    Zur Unwirksamkeit einer Standgeldklausel "24 Stunden zur Be- bzw. Entladung sind standgeldfrei"

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, §§ 407 ff HGB, § 412 Abs 3 HGB
    Frachtvertrag: Wirksamkeit einer Frachtführerklausel zur Standgeldfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    24 Stunden zur Be- bzw. Entladung standgeldfrei

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 37/09

    Frachtgeschäft: Wirksamkeit einer Klausel über die Nichtvergütung von Standzeiten

    Auszug aus AG Mannheim, 05.06.2013 - 10 C 65/13
    2. Die Klausel stellt keine kontrollfreie Preisabrede dar und gilt auch im kaufmännischen Verkehr, weshalb sich die Unwirksamkeitsfolge aus § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ergibt (Anschluss an BGH NJW-RR 2011, 257).

    Die Klausel mit dem Inhalt "24 Stunden sind zur Be- bzw. Entladung standgeldfrei" benachteiligt den Frachtführer im Sinne von § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen, womit diese Regelung gemäß der auch im kaufmännischen Verkehr geltenden Vorschrift des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist (unter Zugrundelegung der im nachfolgend ausgeführten Grundsätze der Entscheidung des BGH NJW-RR 2011, 257).

  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus AG Mannheim, 05.06.2013 - 10 C 65/13
    Kontrollfähig sind dagegen (Preis-)Nebenabreden, d.h. Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 124, 254, 256; 137, 27, 29; 143, 128, 139).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus AG Mannheim, 05.06.2013 - 10 C 65/13
    Kontrollfähig sind dagegen (Preis-)Nebenabreden, d.h. Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 124, 254, 256; 137, 27, 29; 143, 128, 139).
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus AG Mannheim, 05.06.2013 - 10 C 65/13
    Kontrollfähig sind dagegen (Preis-)Nebenabreden, d.h. Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 124, 254, 256; 137, 27, 29; 143, 128, 139).
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