Rechtsprechung
AG Mannheim, 09.04.2013 - 2 C 220/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattung des Vermieters durch Überschreitung der gesetzlich zulässigen Grenzen bei öffentlich geförderten Wohnraum; Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Vermutung für die Einordnung der Wohnung beim arithmetischen Mittelwert im Stadtbereich von Mannheim
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 09.04.2013 - 2 C 220/12
- LG Mannheim, 06.03.2015 - 4 S 58/13
- BGH, 15.03.2016 - VIII ZR 87/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus AG Mannheim, 09.04.2013 - 2 C 220/12
Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) entspricht der Gläubiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr schon dann, wenn er prüft, ob die Vertragsstörung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die dem eigenen Verantwortungsbereich zuzuordnen, der eigene Rechtsstandpunkt mithin plausibel ist (BGH NJW 2009, 1262; BGH NJW 2008, 1147, 1148).Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung der anderen Vertragspartei vorliegt, darf der Gläubiger die sich aus einer Pflichtverletzung ergebenden Rechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt (BGH NJW 2009, 1262; BGH NJW 2008; Haertlein, MDR 2009, 1, 2).
- BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06
Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten …
Auszug aus AG Mannheim, 09.04.2013 - 2 C 220/12
Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) entspricht der Gläubiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr schon dann, wenn er prüft, ob die Vertragsstörung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die dem eigenen Verantwortungsbereich zuzuordnen, der eigene Rechtsstandpunkt mithin plausibel ist (BGH NJW 2009, 1262; BGH NJW 2008, 1147, 1148).