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   AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 412/11   

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https://dejure.org/2012,11203
AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 412/11 (https://dejure.org/2012,11203)
AG Mannheim, Entscheidung vom 13.01.2012 - 3 C 412/11 (https://dejure.org/2012,11203)
AG Mannheim, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 3 C 412/11 (https://dejure.org/2012,11203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs sowie der Auskunftspflicht nach § 666 BGB; Auskunftsverlangen bezüglich der Zuwendungen Dritter im Rahmen der Auftragsdurchführung; Verjährung des Auskunftsanspruches; Auskunft hinsichtlich von Zuwendungen durch Dritte im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 199; BGB § 666
    Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs sowie der Auskunftspflicht nach § 666 BGB; Auskunftsverlangen bezüglich der Zuwendungen Dritter im Rahmen der Auftragsdurchführung; Verjährung des Auskunftsanspruches; Auskunft hinsichtlich von Zuwendungen durch Dritte im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Auskunftsanspruch des Auftraggebers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Karlsruhe, 22.10.2010 - 5 O 229/10

    Ansprüche auf Auskunft über erhaltene Provisionen, Rückvergütungen und sonstige

    Auszug aus AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 412/11
    3. Der Kläger hat unabhängig vom Bestehen eines möglichen Schadensersatzanspruches aufgrund einer Pflichtverletzung der Beklagten ein Interesse zu erfahren, ob sich die Beklagte als Vertragspartnerin ihm gegenüber korrekt verhalten hat oder nicht (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2010, 5 O 229/10).

    Der Kläger hat unabhängig vom Bestehen eines möglichen Schadensersatzanspruches aufgrund einer Pflichtverletzung der Beklagten ein Interesse zu erfahren, ob sich die Beklagte als Vertragspartnerin ihm gegenüber korrekt verhalten hat oder nicht (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2010, 5 O 229/10).

  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11

    Auftrag: Verjährung des Auskunftsanspruchs des Auftraggebers

    Auszug aus AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 412/11
    Ihrem Inhalt nach richtet sich die aus § 666 BGB folgende Auskunftspflicht danach, was nach dem Gegenstand der Besorgung, Üblichkeit im Geschäftsverkehr, dem Zweck der verlangten Information unter Berücksichtigung von Treu und Glauben erwartet werden kann (BGH, Urteil vom 01.12.2011, III ZR 71/11).

    Ein solch asynchrones Ergebnis wäre sinnwidrig (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2011, III ZR 71/11).

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