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   AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08 WEG   

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https://dejure.org/2009,23829
AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08 WEG (https://dejure.org/2009,23829)
AG Mannheim, Entscheidung vom 23.01.2009 - 4 C 14/08 WEG (https://dejure.org/2009,23829)
AG Mannheim, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 4 C 14/08 WEG (https://dejure.org/2009,23829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Pflicht des säumigen Wohngeldschuldners zur Herausgabe des Einheitswertbescheids und Auskunftsanspruch zur Beweismittelgewinnung für die Anspruchsdurchsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines säumigen Wohnungseigentümers zur Herausgabe eines Einheitswertbescheides; Auskunftsanspruch zu dem Zweck der Gewinnung von Beweismitteln für die Durchsetzung eines Anspruches; Vorbehalt der "unbilligen Belastung" i.R.d. allgemeinen Auskunftsanspruchs

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einheitswertbescheid: Pflicht des säumigen Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Mannheim, 05.12.2008 - 4 C 1102/08

    Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Zustimmung zur Überlassung eines

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Fortführung der Rechtsprechung vom 5.12.2008 (AG Mannheim, Az.: 4 C 1102/08).

    Das erkennende Gericht hat mit Urteil vom 5.12.2008 (AZ: 4 C 1102/08) ausgeführt:.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes erlaubt das Steuergeheimnis nur Eingriffe, wenn es durch Gesetz eingeschränkt und dann nur soweit, wie es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 65, 1, 43f., 67, 100, 143).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

    Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Beabsichtigt ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung und sucht deswegen bei den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft um Zustimmung nach, ist er gehalten, diese über die voraussichtlichen Beeinträchtigung zu informieren, weil dies im überragenden Interesse der Befragten liegt (BayObLG, NJW 2002, 71, 72).
  • BGH, 17.04.2008 - V ZB 13/08

    Anforderungen an den Nachweis der Überschreitung der Wertgrenze

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Im Grundsatz ist zutreffend, dass die Klägerin vom Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nur dann profitiert, wenn sie einen Einheitswertbescheid über in das zu vollstreckende Wohnungseigentum beim Versteigerungsgericht vorlegen kann; denn sie hat das Überschreiten der Wertgrenze des § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG in der Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachzuweisen (BGH, NZM 2008, 450, 451, Rdnr. 10f.).
  • BGH, 22.01.1957 - VI ZR 334/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Auch gibt es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch eines Klägers, um Beweismittel zu gewinnen (BGH, NJW 1970, 751f. ), denn ein solcher Auskunftsanspruch nur zu dem Zweck, Beweismittel für die Durchsetzung eines Anspruchs zu gewinnen, besteht grundsätzlich nicht, es sei denn besondere Vorschriften ordnen sie an ( BGH , Urteil v. 22.1. 1957 - VI ZR 334/55 - LM Nr. 2 zu § 259 BGB = NJW 57, 669).
  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84

    Auskunftsrecht des Vertragserben

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Richtig ist zwar, das gemäß der ständigen Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHZ 97, 188, 192 = NJW 1986, 1755 = NJW-RR 1986, 803 Ls. = LM § 2287 Nr. 17; BGH, NJW-RR 1987, 1521 = LM § 242 BGB (Be) Nr. 59 = GRUR 1987, 647 - Briefentwürfe) nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Auskunftspflicht besteht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag.
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Für einen Anspruch auf Auskunft (oder Rechnungslegung) als Gegenstand eines Hilfsanspruchs ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht (BGHZ 95, 274, 279 - GEMA-Vermutung I = NJW 1986, 1244).
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 98/85

    "Briefentwürfe"; Bestehen eines Auskunftsanspruchs über wettbewerbswidrige

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Richtig ist zwar, das gemäß der ständigen Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHZ 97, 188, 192 = NJW 1986, 1755 = NJW-RR 1986, 803 Ls. = LM § 2287 Nr. 17; BGH, NJW-RR 1987, 1521 = LM § 242 BGB (Be) Nr. 59 = GRUR 1987, 647 - Briefentwürfe) nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Auskunftspflicht besteht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag.
  • AG Nürnberg, 25.04.2008 - 90 C 40246/07

    Wohnungseigentumsverwaltervertrag: Anfall vereinbarter Zusatzvergütung für die

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Die notwendige Information erhält sie einerseits durch das Verkehrswertgutachten gemäß § 74a Abs. 5 ZVG (Schneider, ZMR 2008, 727, 728 mit Fußn. 19), oder, falls ein solches nicht erhoben wird, durch den vom Vollstreckungsgericht gemäß § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG vom Finanzamt eingeforderten Einheitswertbescheid (so BGH, a.a.O. S. 452, Rdnr. 16; kritisch AG Potsdam, ZMR 2008, 750, 751).
  • BGH, 18.02.1970 - VIII ZR 39/68

    Alleinerbenbestimmung in einem Testament - Streit um Vermögenswerte - Aufstellung

    Auszug aus AG Mannheim, 23.01.2009 - 4 C 14/08
    Auch gibt es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch eines Klägers, um Beweismittel zu gewinnen (BGH, NJW 1970, 751f. ), denn ein solcher Auskunftsanspruch nur zu dem Zweck, Beweismittel für die Durchsetzung eines Anspruchs zu gewinnen, besteht grundsätzlich nicht, es sei denn besondere Vorschriften ordnen sie an ( BGH , Urteil v. 22.1. 1957 - VI ZR 334/55 - LM Nr. 2 zu § 259 BGB = NJW 57, 669).
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