Rechtsprechung
   AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15168
AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10 (https://dejure.org/2010,15168)
AG Mannheim, Entscheidung vom 25.06.2010 - 10 C 69/10 (https://dejure.org/2010,15168)
AG Mannheim, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 10 C 69/10 (https://dejure.org/2010,15168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arglistige Täuschung durch planmäßiges Ansteuern eines Vertragsschlusses in Form einer vorgetäuschten Rechnungstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zur Anfechtung eines entgeltlichen Vertrages über die Veröffentlichung von Daten eines Unternehmers in einer Datenbank im Internet; Voraussetzungen für die Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung im Falle der Gestaltung eines privatrechtlichen ...

  • rabüro.de

    Zur arglistigen Täuschung durch planmäßiges Ansteuern eines Vertragsschlusses in Form einer vorgetäuschten Rechnungstellung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragsschluss durch vorgetäuschte Rechnungsstellung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 134
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    Es kann mithin auch derjenige anfechten, der dem Täuschenden die Irreführung leicht gemacht hat ( BGH , NJW-RR 2005, 1082 [1083]).

    Die Grundsätze gelten indes gleichermaßen für das Zivilrecht (vgl. nur BGH , NJW-RR 2005, 1082 [1084]): So kommt es nach der Rechtsprechung des BGH bei einer lediglich irreführenden Darstellung vor allem darauf an, wie stark maßgebliche Vertragsparameter verzerrt oder entstellt aufbereitet worden sind.

    Diese zum subjektiven Bereich menschlichen Handelns gehörenden Umstände sind regelmäßig dem unmittelbaren Beweis nicht zugänglich, auf sie muss vielmehr in aller Regel aus den jeweiligen objektiv feststellbaren Umständen, hier also Inhalt und Aufmachung des Schreibens geschlossen werden (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2005, 1082).

  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    Das Anfechtungsrecht setzt voraus, dass der Anfechtende sich bei Abgabe seiner Willenserklärung auf Grund einer der Gegenseite zurechenbaren Täuschungshandlung über einen vertragswesentlichen Umstand geirrt hat, und der Irrtum seine Entschließung - hier zum Vertragsschluss - zumindest beeinflusst hat (vgl. nur BGH , NJW 1982, 2861 [2863]).

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH , VersR 1985, 156; BGH , NJW 1982, 2861 [2863] m.w. Nachw.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens ausreicht (vgl. BGH , NJW-RR 1998, 904).

  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    2. Die Anfechtung scheitert nicht daran, dass der Irrtum des Getäuschten auch auf eigene Fahrlässigkeit im Umgang mit Werbepost beruht (im Anschluss an LG Köln, Urt. v. 26.09.2007 - 9 S 139/07).

    Als mögliche Täuschungshandlung kommt indes nicht nur das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Verschweigen bestehender Tatsachen trotz Aufklärungspflicht in Betracht (vgl. LG Köln , Urteil v. 26.09.2007, 9 S 139/07 , zitiert bei Juris; Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl., § 123 Rdnrn. 3ff.).

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    Insbesondere in Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebots mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wählt, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über dessen tatsächlichen Inhalt hervorzurufen, kann eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können (vgl. BGH , NJW 2001, 2187 [2189]).

    Die jeweilige Täuschung muss mithin planmäßig eingesetzt worden und nicht bloß Folge, sondern Zweck des Handelns sein ( BGH , NJW 2001, 2187).

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH , VersR 1985, 156; BGH , NJW 1982, 2861 [2863] m.w. Nachw.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens ausreicht (vgl. BGH , NJW-RR 1998, 904).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 1 Ws 126/02

    Betrugstatbestand: Konkludente Täuschung durch Versendung rechnungsähnlicher

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    Diese Voraussetzungen werden durch die von dem Beklagten versandten Angebotsschreiben erfüllt (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW 2003, 3215).
  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagte dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 33, 302 [310] = NJW 1961, 164; NJW 1971, 1795 [1798] m.w. Nachw.; NJW 1989, 287 [288]).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagte dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 33, 302 [310] = NJW 1961, 164; NJW 1971, 1795 [1798] m.w. Nachw.; NJW 1989, 287 [288]).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    Es ist für die Berechtigung zur Anfechtung nicht entscheidend, ob die Beklagte dabei die im geschäftlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder hinsichtlich des "Überlesens" gewisser Vertragsinformationen selbst fahrlässig gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 33, 302 [310] = NJW 1961, 164; NJW 1971, 1795 [1798] m.w. Nachw.; NJW 1989, 287 [288]).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH , VersR 1985, 156; BGH , NJW 1982, 2861 [2863] m.w. Nachw.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens ausreicht (vgl. BGH , NJW-RR 1998, 904).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht