Rechtsprechung
AG Mannheim, 27.02.2008 - 8 C 552/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Formelle Ordnungsgemäßheit der Heizkostenabrechnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formelle Ordnungsgemäßheit der Heizkostenabrechnung bei Darstellung und Umlegung des Heizölverbrauchs und der daraus entstandenen Kosten; Maßgeblichkeit des Einkaufspreises der ersten Heizöllieferung für die Heizkostenberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 06.02.2008 - 8 C 552/06
- AG Mannheim, 27.02.2008 - 8 C 552/06
- LG Mannheim, 26.11.2008 - 4 S 27/08
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 324/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus AG Mannheim, 27.02.2008 - 8 C 552/06
Zum anderen ist der Saldo aus der Betriebskostenabrechnung schon mit Vorlage einer ordnungsgemäßen, nachprüfbaren Abrechnung auszugleichen (BGH WuM 2006, 200 ff.), so dass das Recht des Mieters, die Abrechnung zu prüfen, die Fälligkeit der erhöhten Vorauszahlungen nicht hinauszuschieben vermag. - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04
Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von …
Auszug aus AG Mannheim, 27.02.2008 - 8 C 552/06
Eine Heizkostenabrechnung ist hinreichend erläutert, wenn in der Kostenaufstellung die Gesamtkosten für Heizung und die Heiznebenkosten aufgeführt sind und in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 1 HeizkV z. B. -wie hier-jeweils zur Hälfte nach der Wohnfläche und zur Hälfte nach dem Verbrauch verteilt werden und hierzu die Gesamtwohnfläche des Anwesens und die Wohnfläche der abgerechneten Wohnung sowie der Gesamtverbrauch und der auf den Mieter entfallende Verbrauch ausgewiesen werden (vgl. BGH WuM 2005, 579).