Rechtsprechung
AG Mannheim, 27.05.2008 - 2 C 492/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Betriebskostennachforderung aus einem Wohnraummietverhältnis: Vorerfassung der Betriebskosten für Gewerbeeinheiten in gemischt genutzten Objekten; Unbeachtlichkeit eines Streits über die beheizbare Nutzfläche; Umlage von Heiz- und Wasserkosten nach der Differenzmethode
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung gem. § 259 BGB im Hinblick auf einen Vorwegabzug der Kosten für eine Gewerbeeinheit; Geringfügigkeitsgrenze im Falle eines mieterrechtlichen Streits über die tatsächlich beheizbare Nutzfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 27.05.2008 - 2 C 492/07
- LG Mannheim, 11.02.2009 - 4 S 62/08
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus AG Mannheim, 27.05.2008 - 2 C 492/07
Bei gemischt genutzten Gebäuden ist ein Vorwegabzug der Kosten für Gewerbeeinheiten für alle oder einzelne Betriebskostenarten jedenfalls dann nicht geboten, wenn die auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnmieter führen (BGH NZM 2006, 340). - BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02
Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung
Auszug aus AG Mannheim, 27.05.2008 - 2 C 492/07
Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung der Anteile des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH NJW-RR 2003, 442).