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   AG Marburg, 07.04.2019 - 22 IK 237/18   

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https://dejure.org/2019,25384
AG Marburg, 07.04.2019 - 22 IK 237/18 (https://dejure.org/2019,25384)
AG Marburg, Entscheidung vom 07.04.2019 - 22 IK 237/18 (https://dejure.org/2019,25384)
AG Marburg, Entscheidung vom 07. April 2019 - 22 IK 237/18 (https://dejure.org/2019,25384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    88 InsO
    Eine gemäß § 88 InsO unwirksame Pfändungsmaßnahme kann im Erinnerungsverfahren lediglich (teilweise) aufgehoben werden. Eine Aussetzung der Vollziehung der Pfändung ist im Gesetz nicht vorgesehen und wegen der Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 809
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZR 40/17

    Insolvenzverfahren: Öffentlich-rechtliche Verstrickung des gepfändeten

    Auszug aus AG Marburg, 07.04.2019 - 22 IK 237/18
    Diese muss förmlich beseitigt werden, wenn der Gläubiger nicht freiwillig zu einem entsprechenden Verzicht bereit ist (vgl. BGH, WM 2017, 2037 ff.).
  • BGH, 02.12.2015 - VII ZB 42/14

    Ruhendstellung einer Kontopfändung: Gerichtliche Anordnung eines vorläufigen

    Auszug aus AG Marburg, 07.04.2019 - 22 IK 237/18
    Dies ist wegen des Zusammenhangs von Beschlagnahme und Pfandrecht ausgeschlossen (vgl. BGH v. 2. Dezember 2015, VII ZB 42/14, WM 2016, 133 ff.).
  • BGH, 19.11.2020 - IX ZB 14/20

    Beseitigung der Verstrickung einer gepfändeten Forderung durch Aussetzung der

    dd) In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Fachliteratur wird eine Aussetzung der Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses allerdings teilweise mit der Begründung in Zweifel gezogen, die Zivilprozessordnung sehe eine Aussetzung der Vollziehung nicht vor (vgl. etwa AG Essen, NZI 2018, 671, 672; AG Göttingen, NZI 2019, 82 f; AG Marburg, NZI 2019, 809; LG Frankfurt am Main, NZI 2020, 390 Rn. 12 mit krit. Anm. Böhme; Cranshaw, EWiR 2020, 181; ders., jurisPR-InsR 3/2020 Anm. 1; die Möglichkeit einer Aussetzung bejahend dagegen AG Dresden, ZInsO 2018, 1581; AG Zeitz NZI 2019, 82; AG Hamburg-Altona, NZI 2019, 673 Rn. 9; LG Flensburg, ZInsO 2020, 786, 787 f; vgl. weiter den Überblick bei Lissner, ZInsO 2020, 645, 648).
  • LG Frankfurt/Main, 05.09.2019 - 9 T 283/19

    Zur Aussetzung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Rahmen eines

    Allerdings ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung derzeit sehr umstritten, ob die Verstrickung auch beseitigt wird, sofern das Vollstreckungsorgan die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben, und ob dies zulässig ist (vgl. für eine Aussetzung: AG Hamburg-Altona, NZI 2019, 673; AG Zeitz NZI 2019, 82; AG Dresden BeckRS 2018, 14829; gegen eine Aussetzung: AG Essen NZI 2018, 671; AG Göttingen, VIA 2019, 20; AG Marburg BeckRS 2019, 18235; AG Leipzig in der Anmerkung zu AG Dresden VIA 2019, 38).
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