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   AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11   

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https://dejure.org/2011,25503
AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11 (https://dejure.org/2011,25503)
AG Marburg, Entscheidung vom 22.09.2011 - 9 C 689/11 (https://dejure.org/2011,25503)
AG Marburg, Entscheidung vom 22. September 2011 - 9 C 689/11 (https://dejure.org/2011,25503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung gegen eine offene Rechtnung aus einem Stromlieferungsvertrag mit Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur unverzüglichen Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung gegen eine offene Rechtnung aus einem Stromlieferungsvertrag mit Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur unverzüglichen Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ohne schriftlichen Vertrag: Schadensersatz des Stromlieferanten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz des Stromlieferanten bei fehlender schriftlicher Bestätigung des Vertrags! (IMR 2012, 1041)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.1987 - II ZR 154/86

    Berechnung des dem Kommanditisten zustehenden Gewinns - Voraussetzungen für die

    Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
    Um den Rechtskraftgehalt eines sachlich endentscheidenden Versäumnisurteils zu erfassen, ist neben der Urteilsformel gegebenenfalls auch auf den Klageinhalt, also auf das Vorbringen des Klägers abzustellen (BGH II ZR 154/86 und BGH III ZR 19/60).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages - egal ob das Angebot Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme betrifft - typischerweise der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (BGH WM 2003, 1730 , BGH VIII ZR 351/06, VIII ZR 138/05).
  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

    Begriff des Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages - egal ob das Angebot Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme betrifft - typischerweise der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (BGH WM 2003, 1730 , BGH VIII ZR 351/06, VIII ZR 138/05).
  • BGH, 03.07.1961 - III ZR 19/60

    Rechtskraft eines klagabweisenden Versäumnisurteils

    Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
    Um den Rechtskraftgehalt eines sachlich endentscheidenden Versäumnisurteils zu erfassen, ist neben der Urteilsformel gegebenenfalls auch auf den Klageinhalt, also auf das Vorbringen des Klägers abzustellen (BGH II ZR 154/86 und BGH III ZR 19/60).
  • BGH, 15.01.2008 - VIII ZR 351/06

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus AG Marburg, 22.09.2011 - 9 C 689/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages - egal ob das Angebot Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme betrifft - typischerweise der Grundstückseigentümer bzw. derjenige, der die Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt (BGH WM 2003, 1730 , BGH VIII ZR 351/06, VIII ZR 138/05).
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