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AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 14/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 14/17
- LG Dortmund, 16.07.2019 - 1 S 76/18
- LG Dortmund, 25.07.2019 - 1 S 76/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht …
Auszug aus AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 14/17
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus denen von dem ProzessbevoIImächtigten der Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2009 (V ZR 33/09) bzw. vom 01.06.2012 (V ZR 225/11). - BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die …
Auszug aus AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 14/17
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus denen von dem ProzessbevoIImächtigten der Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2009 (V ZR 33/09) bzw. vom 01.06.2012 (V ZR 225/11). - KG, 10.09.2013 - 4 W 40/13
Wonach richtet sich der Streitwert bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?
Auszug aus AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 14/17
Die Höhe des Streitwerts einer Anfechfüngsklage gegen eine Änderung eines KostenverteilungsschIüssels richtet sich nach dem 3-fachen Jahreswert (KG Berlin, Beschluss vom 10.09.2013, 4 W 40/13, juris).
- LG Dortmund, 25.07.2019 - 1 S 76/18
Neuverteilung der Kosten für Wohnungeigentümer ?
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Marl vom 19.03.2018, Aktenzeichen 34 C 14/17, wird zurückgewiesen.