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   AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 8/17   

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https://dejure.org/2018,12403
AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 8/17 (https://dejure.org/2018,12403)
AG Marl, Entscheidung vom 19.03.2018 - 34 C 8/17 (https://dejure.org/2018,12403)
AG Marl, Entscheidung vom 19. März 2018 - 34 C 8/17 (https://dejure.org/2018,12403)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandsetzungsbeschluss - ausführender Betrieb muss im Beschluss benannt werden

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Instandsetzungsbeschluss - Auftragnehmer nennen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG-Beschluss zur Heizungsanlage - Ein Instandsetzungsbeschluss muss festlegen, welche Firma die Arbeiten ausführen soll

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rahmenbedingungen bei der Kreditaufnahme in der WEG (IMR 2018, 302)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Instandsetzungsbeschluss: Ausführender Betrieb muss im Beschluss benannt werden! (IMR 2018, 301)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aktivlegitimation bei Veräußerung des Eigentums während der Anfechtungsklage? (IMR 2018, 1080)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 8/17
    Die Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen Wohnungseigentumsverfahrens lässt die Verfahrensführungsbefugnis des Veräußerers unberührt (BGH, Beschluss vom 23.08.2001, V ZB 10/01).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 8/17
    Wie der Prozessbevollmächtigte der Kläger zutreffend ausgeführt hat, richtet sich die Zahlungsverpflichtung über den Beschluss einer Sonderumlage nach deren Fälligkeit (BGH, Beschluss vom 21.04.1988, V ZB 10/87; Urteil vom 02.12.2011, V ZR 113/11; Jennißen in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Auflage 2017, § 16 Rn. 173 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 113/11

    Wohnungseigentumssache: Schuldner der Wohngeldnachzahlungsforderungen nach

    Auszug aus AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 8/17
    Wie der Prozessbevollmächtigte der Kläger zutreffend ausgeführt hat, richtet sich die Zahlungsverpflichtung über den Beschluss einer Sonderumlage nach deren Fälligkeit (BGH, Beschluss vom 21.04.1988, V ZB 10/87; Urteil vom 02.12.2011, V ZR 113/11; Jennißen in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Auflage 2017, § 16 Rn. 173 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Auszug aus AG Marl, 19.03.2018 - 34 C 8/17
    Der Beschluss muss Angaben über die zu finanzierende Maßnahme, die Höhe des Darlehens, dessen Laufzeit, die Höhe des Zinssatzes bzw. des nicht zu überschreitenden Zinssatzes enthalten und erkennen lassen, ob die Tilgungsraten so angelegt sind, dass der Kredit am Ende der Laufzeit getilgt ist, oder ob eine Anschlussfinanzierung erforderlich ist (BGH, Urteil vom 25.09.2015, V ZR 244/14, Rn. 33 ff.).
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