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   AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds-411 Js 274/16-213/16   

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AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds-411 Js 274/16-213/16 (https://dejure.org/2017,21467)
AG Medebach, Entscheidung vom 04.05.2017 - 6 Ds-411 Js 274/16-213/16 (https://dejure.org/2017,21467)
AG Medebach, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 6 Ds-411 Js 274/16-213/16 (https://dejure.org/2017,21467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitarbeiter von kommunalen Jugendämtern als Beschützergaranten kraft Pflichtenübernahme; Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung; Fahrlässige Tötung eines Kindes durch Verhungern und Vernachlässigung aufgrund Untätigkeit i.R.d. Garantenpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafbarkeit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes wegen Tod eines Säuglings

  • wp.de (Pressebericht, 04.05.2017)

    Verhungertes Kind: Mitarbeiterin des Jugendamts wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

  • wp.de (Pressebericht, 04.05.2017)

    Junge verhungert: Bewährungsstrafe für Sozialarbeiterin

  • wdr.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.01.2017)

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

  • wp.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.01.2017)

    Wegen Tod eines Jungen: Sozialarbeiterin aus HSK angeklagt

  • focus.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.04.2017)

    Zweijähriger wog nur noch sechs Kilo: Musste der kleine Anakin sterben, weil eine Jugendamt-Mitarbeiterin wegsah?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Stuttgart, 28.05.1998 - 1 Ws 78/98

    Körperverletzung mit Todesfolge ; Misshandlung von Schutzbefohlenen; Fahrlässige

    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Nach einer in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung haben die Mitarbeiter von kommunalen Jugendämtern und Sozialdiensten sowie die von ihnen beauftragten Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe als Beschützergaranten kraft Pflichtenübernahme strafrechtlich dafür einzustehen, dass von ihnen mit betreute Kinder nicht durch vorhersehbare vorsätzliche Misshandlungen durch die Mutter oder durch einen von ihr beauftragten ungeeigneten Dritten körperlich verletzt werden oder zu Tode kommen (OLG Stuttgart NJW 1998, 3131, AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128;a.A. LG Osnabrück NStZ 1996, 437).

    Diese Notwendigkeit einer gesetzlichen Konkretisierung ergab sich aber auch gerade daraus, dass die mögliche strafrechtliche Bedeutung von Handlungen und Unterlassungen der Jugendamtsmitarbeiter zunehmend erkannt wurde (vgl. Münchner Kommentar 7. Auflage 2017, § 8 a SBG VIII Rdnr. 2 mit Hinweis auf OLG Düsseldorf ZfJ 2000, 309; OLG Stuttgart NJW 1998, 3131 (3132); Bringewat ZKJ 2012, 330; Bringewat, Tod eines Kindes - Soziale Arbeit und strafrechtliche Risiken, 2. Aufl. 2001, 116 ff; Dießner, a.a.O.).

    Bei der gegenteiligen Rechtsauffassung der Verteidigung handelt es sich um eine von der Rechtsprechung und der überwiegenden Literatur (vgl. OLG Stuttgart NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg StV 1997, 133; OLG Düsseldorf NStZ 2001, 199ff; LG Stuttgart Urteil vom 17.0.1999 KLS 114 Js 26273/96; AG Mönchengladbach 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128) nicht akzeptierte Mindermeinung.

  • VG Köln, 28.02.2012 - 26 L 203/12

    Eilantrag angekündigten Hausbesuch unterbliebene Kinderfrüherkennungsuntersuchung

    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Rechtsgrundlage für die Durchführung von Hausbesuchen durch die Angeklagte ist § 8a I 1, 2 SGB VIII. Auch hier gilt, dass die Regelung des § 8a Abs. 1 SGB VIII Ausfluss des aus dem staatlichen Wächteramt (Art. 6 Abs. 2 GG) abgeleiteten Schutzauftrags des Jugendamts ist (vgl. nur Hauck, SGB VIII, Stand 6/2013, K § 8a Rn. 1 mwN; VG Köln, Beschl. v. 28.2.2012 - 26 L 203/12, BeckRS 2012, 49469) und die Verpflichtung des Jugendamts enthält, tätig zu werden , wenn diesem - wie hier - gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden (VG Freiburg NJW 2014, 648).

    Ein allgemein anerkanntes und praktiziertes Mittel in diesem Zusammenhang ist die Durchführung eines Hausbesuchs (vgl. nur Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Komm. SGB VIII, 7. Aufl., § 8a Rn. 34; Hauck, K § 8a Rn. 4; MüKoBGB/Tillmanns, 6. Aufl., § 8a SGB VIII Rn. 4, 6; VG Köln, Urt. v. 28.2.2012, BeckRS 2012, 49469; VG Münster, Urt. v. 2.4.2009 - 6 K 1929/07, BeckRS 2009, 37261).

  • LG Osnabrück, 06.03.1996 - 22 Ns VII 124/95
    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Nach einer in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung haben die Mitarbeiter von kommunalen Jugendämtern und Sozialdiensten sowie die von ihnen beauftragten Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe als Beschützergaranten kraft Pflichtenübernahme strafrechtlich dafür einzustehen, dass von ihnen mit betreute Kinder nicht durch vorhersehbare vorsätzliche Misshandlungen durch die Mutter oder durch einen von ihr beauftragten ungeeigneten Dritten körperlich verletzt werden oder zu Tode kommen (OLG Stuttgart NJW 1998, 3131, AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128;a.A. LG Osnabrück NStZ 1996, 437).

    Nicht einmal die sachgerechte Übertragung der Familienhilfe auf Dritte lässt eine Garantenstellung der Mitarbeiter des ASD entfallen (OLG Oldenburg NStZ 1997, 238).

  • AG Mönchengladbach, 09.03.2004 - 13 Cs 343/03

    Fahrlässige Tötung durch Förderung des Verhaltens einer psychisch kranken Mutter

    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Nach einer in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung haben die Mitarbeiter von kommunalen Jugendämtern und Sozialdiensten sowie die von ihnen beauftragten Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe als Beschützergaranten kraft Pflichtenübernahme strafrechtlich dafür einzustehen, dass von ihnen mit betreute Kinder nicht durch vorhersehbare vorsätzliche Misshandlungen durch die Mutter oder durch einen von ihr beauftragten ungeeigneten Dritten körperlich verletzt werden oder zu Tode kommen (OLG Stuttgart NJW 1998, 3131, AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128;a.A. LG Osnabrück NStZ 1996, 437).

    Bei der gegenteiligen Rechtsauffassung der Verteidigung handelt es sich um eine von der Rechtsprechung und der überwiegenden Literatur (vgl. OLG Stuttgart NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg StV 1997, 133; OLG Düsseldorf NStZ 2001, 199ff; LG Stuttgart Urteil vom 17.0.1999 KLS 114 Js 26273/96; AG Mönchengladbach 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128) nicht akzeptierte Mindermeinung.

  • VG Freiburg, 02.10.2013 - 4 K 1168/13

    Durchführung unangekündigter Hausbesuche

    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Rechtsgrundlage für die Durchführung von Hausbesuchen durch die Angeklagte ist § 8a I 1, 2 SGB VIII. Auch hier gilt, dass die Regelung des § 8a Abs. 1 SGB VIII Ausfluss des aus dem staatlichen Wächteramt (Art. 6 Abs. 2 GG) abgeleiteten Schutzauftrags des Jugendamts ist (vgl. nur Hauck, SGB VIII, Stand 6/2013, K § 8a Rn. 1 mwN; VG Köln, Beschl. v. 28.2.2012 - 26 L 203/12, BeckRS 2012, 49469) und die Verpflichtung des Jugendamts enthält, tätig zu werden , wenn diesem - wie hier - gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden (VG Freiburg NJW 2014, 648).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15

    Tatmehrheit (grundsätzlich Tatmehrheit bei aufeinanderfolgenden Angriffen auf

    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Grundsätzlich gilt, dass die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen einer additiven Betrachtungsweise nach Art der natürlichen Handlungseinheit selbst bei einheitlichem Willensentschluss des Täters grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. Fischer, 63. Auflage vor § 52 Rdnr. 7 m.w.N.; BGH NStZ 2016, 594).
  • OLG Hamm, 21.04.1959 - 1 Ss 85/89

    Unterlassene Handlung; Wegfall des Erfolges; Unterlassen des Täters;

    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Es muss eine Gewissheit oder an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Erfolg bei Vornahme der unterlassenen Handlung nicht wesentlich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre (RGSt 75 50, 326, BGH NJW 1990, 2565; 2000, 2757, NStZ 2004, 296; 2007, 469; 2010, 408, NStZ-RR 2004, 45, OLG Hamm NJW 59, 1551).
  • VG Münster, 02.04.2009 - 6 K 1929/07

    Ausschluss einer Gefahr für ein Kind durch Einschaltung des kommunalen

    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Ein allgemein anerkanntes und praktiziertes Mittel in diesem Zusammenhang ist die Durchführung eines Hausbesuchs (vgl. nur Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Komm. SGB VIII, 7. Aufl., § 8a Rn. 34; Hauck, K § 8a Rn. 4; MüKoBGB/Tillmanns, 6. Aufl., § 8a SGB VIII Rn. 4, 6; VG Köln, Urt. v. 28.2.2012, BeckRS 2012, 49469; VG Münster, Urt. v. 2.4.2009 - 6 K 1929/07, BeckRS 2009, 37261).
  • BayObLG, 06.08.2003 - 5St RR 221/03

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz

    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Es muss eine Gewissheit oder an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Erfolg bei Vornahme der unterlassenen Handlung nicht wesentlich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre (RGSt 75 50, 326, BGH NJW 1990, 2565; 2000, 2757, NStZ 2004, 296; 2007, 469; 2010, 408, NStZ-RR 2004, 45, OLG Hamm NJW 59, 1551).
  • OLG Rostock, 11.08.1999 - I Ws 10/97
    Auszug aus AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16
    Bei der gegenteiligen Rechtsauffassung der Verteidigung handelt es sich um eine von der Rechtsprechung und der überwiegenden Literatur (vgl. OLG Stuttgart NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg StV 1997, 133; OLG Düsseldorf NStZ 2001, 199ff; LG Stuttgart Urteil vom 17.0.1999 KLS 114 Js 26273/96; AG Mönchengladbach 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128) nicht akzeptierte Mindermeinung.
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2000 - 2 Ws 283/00

    Sicherungsverfahren; Zulässigkeit der Nebenklage; Schuldunfähigkeit; Opferschutz;

  • BGH, 20.05.2003 - 4 StR 152/03

    Absehen von der Jugendstrafe wegen Anordnung Unterbringung des Angeklagten in

  • OLG Oldenburg, 02.09.1996 - Ss 249/96

    Garantenstellung eines zur Betreuung eines Kleinkindes eingesetzten

  • BGH, 06.03.2007 - 3 StR 497/06

    Totschlag (Unterlassen; Rettungsmöglichkeit); bedingter Vorsatz (Erkennen der

  • OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00

    Anfechtbarkeit des Eröffnungsbeschlusses; Zulassung einer Nachtragsanklage

  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02

    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung);

  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

  • AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    Obwohl Gericht und Jugendamt in einem (rechtlichen) Kooperationsverhältnis stehen und bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung - aufgrund ihres Wächteramtes - in strafrechtlicher Hinsicht eine Verantwortungsgemeinschaft bilden (vgl. hierzu AG Medebach, Urteil vom 04.05.2017 - 6 Ds 411 Js 274/16-2013/16 NZFam 2017, 703; vgl. zur Garantenstellung auch: AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03, BeckRS 2004, 17128; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.05.1998 - 1 Ws 78-98, NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg, Urteil vom 02.09.1996 - Ss 249/96 -, NStZ 1997, 238), sah der zuständige ASD-Mitarbeiter keinerlei Veranlassung, sich mit dem Gericht abzustimmen.
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