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   AG Meldorf, 09.11.2010 - 43 VI 82/10   

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https://dejure.org/2010,35041
AG Meldorf, 09.11.2010 - 43 VI 82/10 (https://dejure.org/2010,35041)
AG Meldorf, Entscheidung vom 09.11.2010 - 43 VI 82/10 (https://dejure.org/2010,35041)
AG Meldorf, Entscheidung vom 09. November 2010 - 43 VI 82/10 (https://dejure.org/2010,35041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 79 Abs. 2 Satz 1, 792 ZPO; §§ 11, 10 FamFG
    Ein Inkassounternehmen ist nicht befugt, für einen Gläubiger einen Erbschein zu beantragen oder sonst als Bevollmächtigter eines Verfahrensbeteiligten vor dem Nachlassgericht aufzutreten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis eines Inkassounternehmens zur Beantragung eines Erbscheins für einen Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 10; BGB § 2355
    Befugnis eines Inkassounternehmens zur Beantragung eines Erbscheins für einen Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10

    Anwaltsvorbehalt im Erbscheinsverfahren gem § 10 Abs 2, Abs 3 FamFG verletzt

    Auszug aus AG Meldorf, 09.11.2010 - 43 VI 82/10
    Als Inkassounternehmen ist sie zur Vertretung ihrer Kunden vor dem Nachlassgericht nicht befugt (Umkehrschluss zu § 79 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO; vgl. auch BVerfG, 1 BvR 1632/10 vom 23.08.2010).
  • OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 277/17

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft in

    Entsprechend hat bereits das AG Meldorf (Beschl. v. 9.11.2010 - 43 VI 82/10) entschieden, dass grundsätzlich Inkassounternehmen nicht zur Vertretung ihrer "Kunden" vor dem Nachlassgericht befugt sind.
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