Rechtsprechung
AG Merzig, 05.08.2005 - 23 C 1282/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kündigung nur bei erheblichem Zahlungsverzug der Miete und wegen Eigenbedarf nur bei engem Familienkreis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses; Auslegung des Begriffs des Hausfriedens; Voraussetzungen einer so genannten Eigenbedarfskündigung; Zugehörigkeit eines Neffen und Patenkindes zum nach § 573 Abs. 1 Nr. 2 BGB begünstigten ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Nacktsonnen als Kündigungsgrund; Störung des Hausfriedens; Gebot der Rücksichtnahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigenbedarfskündigung zugunsten des Neffen unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beck-blog (Kurzinformation)
Nackt sonnenbaden = keine Störung des Hausfriedens?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nackt auf dem Balkon - Störung des Hausfriedens?
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Eigenbedarfskündigung: Neffen nicht begünstigt
- anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)
Freikörperkultur: Wann man wo nackt sein darf
- anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)
Nackt im Garten und auf dem Balkon: Was ist erlaubt?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nacktsonnen auf Balkon nicht unbedingt Störung des Hausfriedens - Vermieter kündigen Mietern wegen Störung des Hausfriedens und wegen Eigenbedarfs
Papierfundstellen
- ZMR 2013, 898
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus AG Merzig, 05.08.2005 - 23 C 1282/04
Andererseits darf im Rahmen der Prüfung nicht übersehen werden, dass der Mieter ebenfalls im Sinne des Art. 14 GG mit seinem Mietbesitz geschützt ist (BVerfG, WUM 1993, 377). - BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92
Überzeugungsbildung des Tatrichters
Auszug aus AG Merzig, 05.08.2005 - 23 C 1282/04
Dieser setzt voraus, dass ein für das praktische Leben ausreichender Grad von Gewissheit und nicht nur Wahrscheinlichkeit erreicht wurde, der einem restlichen etwaigen Zweifel Schweigen gebietet, ohne diesen völlig ausschließen zu müssen (vgl. nur BGH NJW 1999, 488, BGH NJW-RR 1994, 567). - BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86
Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts
Auszug aus AG Merzig, 05.08.2005 - 23 C 1282/04
Der Beweisantritt N.N. stellt noch nicht einmal einen ordnungsgemäßen Beweisantritt dar (vgl. BGH NJW 1987, 3077, 2.e) bb)).
- AG Nürtingen, 15.05.2007 - 10 C 395/07 (Vgl. dazu AG Marzig , Urteil vom 5.8.2005, 23 C 1282/04 ; AG München, Urteil vom 15.6.1990, 273 C 12944/90; LG Münster 8. Zivilkammer, Beschluss vom 22.11.1990, Aktenzeichen: 8 S 334/90 ; OLG Braunschweig, 1. Zivilsenat, Rechtsentscheid vom 1.11.1993, Aktenzeichen: 1 W 26/93 ; LG Frankfurt 11. Zivilkammer, Urteil vom 10.9.1996, Aktenzeichen: 2/11 S 296/96 ; LG Wiesbaden, 8. Zivilkammer, Urteil vom 1.11.1994, Aktenzeichen: 8 S 130/94 ).