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   AG Merzig, 25.04.2008 - 23 C 625/07   

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https://dejure.org/2008,84300
AG Merzig, 25.04.2008 - 23 C 625/07 (https://dejure.org/2008,84300)
AG Merzig, Entscheidung vom 25.04.2008 - 23 C 625/07 (https://dejure.org/2008,84300)
AG Merzig, Entscheidung vom 25. April 2008 - 23 C 625/07 (https://dejure.org/2008,84300)
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  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Merzig, 25.04.2008 - 23 C 625/07
    im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen (vgl. BGH " Urteil vom 23.1.2007 - VI ZR 67/06 -).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Merzig, 25.04.2008 - 23 C 625/07
    Mit der Weigerung der Beklagten im Schreiben vom 23.5.2007, mehr als 400 EUR auf die Sachverständigenkosten zu zahlen, hat sich der Freistellungsanspruch des Klägers in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, denn das Schreiben der Beklagten vom 23.5.2007 stellt eine endgültige und ernsthafte Weigerung, weitergehenden Schadensersatz zu leisten, dar (vgl. BGH, Urteil vom 13.1.2004, XI ZR 355/02, zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Merzig, 25.04.2008 - 23 C 625/07
    Der Sachverständige kann auch nach einer Honorartabelle abrechnen (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Merzig, 25.04.2008 - 23 C 625/07
    Solange für einen Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht, kann, er vom Schädiger Ausgleich der Sachverständigenkosten verlangen (OLG Hamm NZV 2001, 433).
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