Rechtsprechung
AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Verkehrssicherungspflicht, Karnevalsveranstaltung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines erlittenen Hörschadens durch den Besuch der Karnevalsveranstaltung; Zurechnung des Verschuldens durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (hier: Überschreitung des Dauerschallpegels)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn es auf der Karnevalsveranstaltung zu laut ist
- kan.de , S. 125 (Kurzinformation)
Schadensersatzrecht/Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Hörschäden nach
- silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)
Schadensersatzrecht/Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Hörschäden nach Karnevalveranstaltung (§ 823 BGB)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04
Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers
Auszug aus AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13
Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2005 - VI ZR 332/04). - BGH, 13.03.2001 - VI ZR 142/00
Haftung des Konzertveranstalters für Gehörschäden
Auszug aus AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13
Mithin hat auch der Ausrichter einer Karnevalsveranstaltung, bei der musikalische Darbietungen erfolgen, die Pflicht, durch geeignete Maßnahmen das in seiner Macht stehende zum Schutz der Besucher vor Hörschäden zu veranlassen (vgl. so BGH, Urteil v. 13.01.2001 - VI ZR 142/00 für Konzertbesucher). - OLG Hamm, 13.07.2010 - 9 U 89/09
Anforderungen an den Nachweis einer dauerhaften Schädigung der Hörfunktion in …
Auszug aus AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13
Hierbei war in die Betrachtung einzubeziehen, dass sich die für Hörschäden zugesprochenen Schmerzensgelder bereits in leichteren Fällen in einem Rahmen von 1.000,00 bis 1.500,00 EUR bewegen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 13.07.2010 - 9 U 89/09 mit Verweis auf Hacks/Ring/Böhm Schmerzensgeldtabelle 2007 lfd. Nr. 523 und Nr. 576).
- OLG Hamm, 17.10.2011 - 6 U 72/11
Hohes Mitverschulden bei folgereichem Eingriff in Hundebeißerei
Auszug aus AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände, insbesondere der von der Klägerin erlittenen Beeinträchtigungen, hält das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 EUR für angemessen aber auch erforderlich, um der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes gerecht zu werden (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 17.10.2011, 6 U 72/11). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13
Insbesondere hat die Klägerin das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse, da der Beklagte seine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit in Abrede stellt (vgl. BGH, Urteil v. 16.01.2001 - VI ZR 381/99) und es aus Sicht der Klägerin bei verständiger Würdigung keinen Grund gibt, mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens nicht wenigstens zu rechnen (vgl. BGH, Urteil v. 16.01.2001 - VI ZR 381/99). - LG Nürnberg-Fürth, 01.12.2004 - 6 O 4537/03
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Popkonzerts
Auszug aus AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13
Dass nicht andere Besucher der Karnevalsveranstaltung ähnliche Schäden geltend gemacht haben, vermag die Kausalität nicht in Frage zu stellen, weil dieser Umstand auch darauf zurückzuführen sein kann, dass andere Besucher entsprechende Schäden subjektiv nicht registriert haben, keine Ansprüche gegen den Beklagten gestellt haben oder Beeinträchtigungen wieder abgeklungen sind (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 01.12.2004 - 6 O 4537/03), wie etwa auch aus der Aussage der Zeugin S. zu entnehmen ist. - BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus AG Meschede, 13.05.2015 - 6 C 411/13
Mit dem geltend gemachten Schmerzensgeldbetrag werden nämlich bereits alle bereits eingetretenen oder erkennbaren sowie alle objektiv vorhersehbaren Verletzungsfolgen abgegolten(vgl. BGH, Urteil v. 20.03.2001 - VI ZR 325/99).