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   AG Mettmann, 02.04.2012 - 21 C 175/11   

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https://dejure.org/2012,23600
AG Mettmann, 02.04.2012 - 21 C 175/11 (https://dejure.org/2012,23600)
AG Mettmann, Entscheidung vom 02.04.2012 - 21 C 175/11 (https://dejure.org/2012,23600)
AG Mettmann, Entscheidung vom 02. April 2012 - 21 C 175/11 (https://dejure.org/2012,23600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Keine Pflicht zur Vorfinanzierung der Schadensbeseitigung durch Kreditaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 17; VVG § 115
    Ermittlung des Nutzungsausfallschadens i.R.e. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall: Versicherer trödelt bei der Schadensregulierung - Umso teurer wird der Nutzungsausfall: Der Geschädigte muss keinen Kredit aufnehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall - Kredit für Ersatzfahrzeug?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1239
  • NZV 2013, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Auszug aus AG Mettmann, 02.04.2012 - 21 C 175/11
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf besteht eine Pflicht des Geschädigten zur Aufnahme eines Kredites zur Schadensbeseitigung allenfalls unter besonderen Umständen (vgl. Urteil vom 24.05.2011, NJW-RR 2012, 30, m.w.N., Urteil vom 15.10.2007, Az.: 1 U 52/07).

    Ein solches Schreiben ist auch ausreichend (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 24.05.2011, NJW-RR 2012, 30).

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus AG Mettmann, 02.04.2012 - 21 C 175/11
    Eine solche Pflicht besteht nur, wenn der Geschädigte sich ohne Schwierigkeiten den Kredit beschaffen kann und durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet (vgl. auch BGH NJW 1989, 290).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus AG Mettmann, 02.04.2012 - 21 C 175/11
    Zumal die Beklagte darlegungs- und beweisbelastet für die Zumutbarkeit und Möglichkeit einer Kreditaufnahme (vgl. BGH NJW-RR 2006, 394).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus AG Mettmann, 02.04.2012 - 21 C 175/11
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf besteht eine Pflicht des Geschädigten zur Aufnahme eines Kredites zur Schadensbeseitigung allenfalls unter besonderen Umständen (vgl. Urteil vom 24.05.2011, NJW-RR 2012, 30, m.w.N., Urteil vom 15.10.2007, Az.: 1 U 52/07).
  • AG Essen, 13.01.2016 - 20 C 254/15

    Verkehrsunfall - Kollision eines Linksabbiegers mit einem Geradeausfahrenden

    Zwar kann die aus dem längeren Zuwarten mit der Ersatzanschaffung erwachsende tatsächliche Vermutung gegen den Nutzungswillen des Klägers widerlegt werden, wenn dieser dargelegt, dass eine Ersatzbeschaffung bislang nur deswegen unterblieben ist, weil die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlten (vgl. AG Heilbronn, Urteil v. 10.08.2007, Az. 13 C 1458/06; AG Mettmann, Urteil v. 02.04.2012, Az. 21 C 175/11).
  • AG Staufen, 23.07.2019 - 2 C 396/18

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch bei Totalschaden

    Nutzungsausfall kann im Totalschadensfall auch bei fehlender Neuanschaffung beansprucht werden, wenn der Geschädigte darlegt, dass ihm die finanziellen Mittel für eine Ersatzbeschaffung fehlen (LG Kaiserslautern 14.6.13 - 3 O 837/12 - AG Heilbronn 10.8.07 - 13 C 1458/06 - AG Mettmann 2.4.12 - 21 C 175/11).
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