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   AG Mettmann, 14.12.2017 - 27 C 49/17   

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https://dejure.org/2017,66764
AG Mettmann, 14.12.2017 - 27 C 49/17 (https://dejure.org/2017,66764)
AG Mettmann, Entscheidung vom 14.12.2017 - 27 C 49/17 (https://dejure.org/2017,66764)
AG Mettmann, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 27 C 49/17 (https://dejure.org/2017,66764)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus AG Mettmann, 14.12.2017 - 27 C 49/17
    Diesbezüglich fehlt es grundsätzlich an dem Bedürfnis einer sog. Ehrschutzklage (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.1977, VI ZR 11/75; BGH, Urteil vom 11.12.2007, VI ZR 14/07).

    Deshalb fehlt in derartigen Fällen für eine Ehrenschutzklage grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH Urteil vom 11.12.2007, VI ZR 14/07).

  • BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Geldentschädigungsanspruch bei

    Auszug aus AG Mettmann, 14.12.2017 - 27 C 49/17
    Dabei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.05.2016, VI ZR 496/15; BGH; Urteil vom 09.07.1985, VI ZR 214/83).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Auszug aus AG Mettmann, 14.12.2017 - 27 C 49/17
    Von einer Zulässigkeit der Ehrschutzklage ist nämlich auszugehen, wenn ein Bezug der den Dritten betreffenden Äußerung zum Ausgangsrechtsstreit nicht erkennbar ist, diese auf der Hand liegend falsch ist oder eine unzulässige Schmähung darstellt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.09.1991, 6 U 134/91; BGH, a.a.O., Rn. 14).
  • BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 482/13

    Auch überspitzte Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als Schmähkritik aus dem

    Auszug aus AG Mettmann, 14.12.2017 - 27 C 49/17
    Weil die Schmähkritik das Grundrecht der Meinungsfreiheit verdrängt, ist dieser Begriff grundsätzlich eng auszulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.07.2014, 1 BvR 482/13).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus AG Mettmann, 14.12.2017 - 27 C 49/17
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.1999, VI ZR 51/99).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus AG Mettmann, 14.12.2017 - 27 C 49/17
    Dabei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.05.2016, VI ZR 496/15; BGH; Urteil vom 09.07.1985, VI ZR 214/83).
  • LG Wuppertal, 14.06.2018 - 9 S 18/18

    Unterlassung einer in einem Gerichtsverfahren abgegebenen ehrenrührigen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann, 27 C 49/17, vom 14.12.2017 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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