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AG Mettmann, 18.02.2011 - 24 C 93/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Geltendmachung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren bei Verletzung vertraglicher Pflichten zur Rücksichtnahme aus einem Honorarvertrag i.S.v. § 241 Abs. 2 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Geltendmachung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren bei Verletzung vertraglicher Pflichten zur Rücksichtnahme aus einem Honorarvertrag i.S.v. § 241 Abs. 2 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 18.02.2011 - 24 C 93/10
- LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus AG Mettmann, 18.02.2011 - 24 C 93/10
Zu diesen Rechten und Interessen gehört auch das Interesse des Schuldners, nicht in weitergehendem Umfang in Anspruch genommen zu werden, als in dem Vertrag vereinbart (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2009, Az. V ZR 133/08).
- LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11
Schadensersatz wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen im Rahmen …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 18.02.2011 (24 C 93/10) wird zurückgewiesen und das angefochtene Urteil lediglich im Hinblick auf die teilweise Klagerücknahme klarstellend wie folgt neu gefasst:.