Rechtsprechung
AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16 (B) |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16 (B)
- OLG München, 18.07.2018 - 12 UF 202/18
- BGH, 15.05.2019 - XII ZB 357/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den …
Auszug aus AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16
Soweit nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 5.12.2004, NJW 2005, 818) der sich aus der Lebensstellung der Mutter ergebende Unterhaltsbedarf durch den Halbteilungsgrundsatz zu begrenzen ist, kommt es hierauf vorliegend nicht an angesichts der Tatsache, dass der Lebensbedarf der Antragstellerin mit dem Existenzminimum angesetzt wird, obwohl vorliegend unstreitig ist, dass die Antragsgegner selbst lediglich Einkünfte in Höhe des Selbstbehalts haben.Insoweit ist als Billigkeitsmaßstab des § 1577 Abs. 2 BGB entsprechend anwendbar, nach aktueller Vorgabe des BGH jedoch nicht pauschal, sondern unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls (BGH NJW 2005, 818 LS 2 und FamRZ 2005, 442 LS 2); die Anrechnung ist vielmehr von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig (Fortführung von Senat, NJW 2001, 973 = FamRZ 2001, 350).
- BGH, 17.11.2004 - XII ZR 183/02
Wegfall des Unterhaltanspruches einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines …
Auszug aus AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16
Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 17.11.2004, NJW 2005, 503, § 1586 Abs. 1 BGB analog auch auf Unterhaltsansprüche gem. § 1615 l BGB anwendet, zeigt dies, dass im Rahmen des § 1615 l BGB Analogien zum nachehelichen Unterhalt nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind nach Meinung des BGH, allerdings konnte der BGH im Jahr 2004 in dem zu entscheidenden Sachverhalt (Heirat der nichtehelichen Mutter mit einem Mann, der nicht der Vater des Kindes ist) eine unbewusste Regelungslücke feststellen. - BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08
Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …
Auszug aus AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16
Im Unterhaltsrecht hat grundsätzlich der Unterhaltsberechtigte neben den übrigen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs auch seinen Unterhaltsbedarf und seine Bedürftigkeit darzulegen und zu beweisen, während der Unterhaltspflichtige eine eventuelle Leistungsunfähigkeit, auf die er sich beruft, beweisen muss (BGH, Urteil vom 16.12.2009, DNotZ 2010, 784 RN 16). - BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung
Auszug aus AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16
Insoweit ist als Billigkeitsmaßstab des § 1577 Abs. 2 BGB entsprechend anwendbar, nach aktueller Vorgabe des BGH jedoch nicht pauschal, sondern unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls (BGH NJW 2005, 818 LS 2 und FamRZ 2005, 442 LS 2); die Anrechnung ist vielmehr von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig (Fortführung von Senat, NJW 2001, 973 = FamRZ 2001, 350). - BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 7/88
Heranziehung des Vermögensstamms des unterhaltspflichtigen Elternteils zur …
Auszug aus AG Miesbach, 21.12.2017 - 1 F 255/16
Der BGH führt hierzu in seiner Entscheidung vom 2.11.1988, NJW 1989, 524 aus, dass die Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zum Einsatz des Stammes seines Vermögens dort seine Grenze findet, wo der Eigenbedarf tangiert wird.