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   AG Mosbach, 19.08.2010 - 1 C 49/10   

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https://dejure.org/2010,11417
AG Mosbach, 19.08.2010 - 1 C 49/10 (https://dejure.org/2010,11417)
AG Mosbach, Entscheidung vom 19.08.2010 - 1 C 49/10 (https://dejure.org/2010,11417)
AG Mosbach, Entscheidung vom 19. August 2010 - 1 C 49/10 (https://dejure.org/2010,11417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit eines Rückkaufswerts zur Insolvenzmasse nach Kündigung einer Restschuldversicherung; Auslegung einer Versicherungsbedingung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 59
  • WM 2010, 2370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Düsseldorf, 18.12.2007 - 230 C 7900/07

    Aussonderungsanspruch eines hinsichtlich des Rückkaufswertes einer

    Auszug aus AG Mosbach, 19.08.2010 - 1 C 49/10
    Auch eine Aufrechnung gemäß § 96 InsO komme nicht in Betracht, da die Bank erst nach Eröffnung der Insolvenz etwas zur Masse schuldig geworden sei (AG Düsseldorf, Urteil v. 18.12.2007 BeckRS 2009, 00002).

    Damit liegt es in ihrem Risikobereich, dass im Falle der Insolvenz, die Absicherung des Kredites fehlschlägt (so auch AG Düsseldorf BeckRS 2009 00002).

  • LG Dortmund, 18.05.2000 - 15 O 52/99

    Schadensersatzansprüche einer auf einem Fußgängerüberweg von einem Kfz

    Auszug aus AG Mosbach, 19.08.2010 - 1 C 49/10
    Bei Lebensversicherungen steht der Anspruch auf den Rückkaufwert im Fall einer widerruflichen Bezugsberechtigung der Insolvenzmasse zu (BGH st. Rspr Beschluss v. 27.04.2010 BeckRS 2010, 1257).
  • LG Lüneburg, 10.10.2008 - 1 T 47/08
    Auszug aus AG Mosbach, 19.08.2010 - 1 C 49/10
    Teilweise wird vertreten, dass ein entsprechender Anspruch des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders besteht, da weder dem Wortlaut noch dem Vertragszweck eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung der Bank bzw. der Versicherung entnommen werden kann und die Klausel im Hinblick auf das ausweislich des Versicherungsvertrags dem Versicherungsnehmer bzw. Insolvenzschuldner zustehende Bezugsrecht überraschend und damit unwirksam sei (LG Memmingen Urteil v. 06.05.2009 BeckRS 2009, 87599; LG Lüneburg Beschluss v. 26.03.2008 1 T 47/08).
  • LG Memmingen, 06.05.2009 - 12 S 42/09

    Widerruflichkeit des Bezugsrechts einer nicht verbrauchten Einmalprämie

    Auszug aus AG Mosbach, 19.08.2010 - 1 C 49/10
    Teilweise wird vertreten, dass ein entsprechender Anspruch des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders besteht, da weder dem Wortlaut noch dem Vertragszweck eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung der Bank bzw. der Versicherung entnommen werden kann und die Klausel im Hinblick auf das ausweislich des Versicherungsvertrags dem Versicherungsnehmer bzw. Insolvenzschuldner zustehende Bezugsrecht überraschend und damit unwirksam sei (LG Memmingen Urteil v. 06.05.2009 BeckRS 2009, 87599; LG Lüneburg Beschluss v. 26.03.2008 1 T 47/08).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2010 - 22 S 257/09
    Auszug aus AG Mosbach, 19.08.2010 - 1 C 49/10
    Schließlich liege weder ein Verstoß gegen insolvenzrechtliche Vorschriften vor noch eine unzulässige Aufrechnung gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO vor (st. Rspr. LG Düsseldorf z.B. Urteil vom 31.03.2010 23 S 119/09; Urteil vom 26.02.2010 22 S 257/09; Jacob, Anmerkung zum Urteil des LG Düsseldorf vom 20.01.2010, Jacob jurisPR-VersR 4/2010 Anm. 4 und jurisPR-VersR 1/2010 Anm. 1 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • AG Göttingen, 21.01.2011 - 21 C 205/10

    Zustehen eines Rückzahlungsanspruchs aus einer gekündigten Restschuldversicherung

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen lässt sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung der Klausel keinesfalls entnehmen, dass im Fall der Insolvenzeröffnung der Beklagten ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt sein soll (so auch AG Mosbach, NJW-RR 2011, 59, 61 [AG Mosbach 19.08.2010 - 1 C 49/10] ).
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