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   AG Neuburg/Donau, 03.09.2014 - 2 C 193/14   

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AG Neuburg/Donau, 03.09.2014 - 2 C 193/14 (https://dejure.org/2014,50328)
AG Neuburg/Donau, Entscheidung vom 03.09.2014 - 2 C 193/14 (https://dejure.org/2014,50328)
AG Neuburg/Donau, Entscheidung vom 03. September 2014 - 2 C 193/14 (https://dejure.org/2014,50328)
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Wird zitiert von ...

  • LG Würzburg, 23.08.2019 - 52 S 507/19

    Aufhebung des Vorbescheids einer Verwaltungsgemeinschaft wegen gravierender

    c) Von zentraler Bedeutung ist vorliegend die Vorschrift des § 26 AVBayJG und insbesondere dessen Vorgaben in § 26 Abs. 1 Satz 1 AVBayJG gegenüber der örtlich zuständigen Gemeinde (vgl. Insoweit auch AG Neuburg, Urt. v. 03.09.2014 - 2 C 193/14 -, juris, Rn. 13 ff.):.

    (3) Vor dem Hintergrund des Fehlens eines von der zuständigen Behörde unverzüglich bestimmten Schätzungstermins und der damit verbundenen Verletzung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 26 Abs. 1 Satz 1 AVBayJG kann die Probenentnahme im November 2016 und die hierauf aufbauende Begutachtung mit ihren Befundergebnissen vom 25.11.2016 ist (vgl. Anlagen B16-18a vgl. AG Bad Neustadt, Urt. v. 05.10.2001 - 1 C 109/01 -, juris; AG Weilheim, Urt. v. 24.02.2011 - 2 C 508/10 -, juris, Rn. 43; AG Neuburg, Urt. v. 03.09.2014 - 2 C 193/14 -, juris, Rn. 14).

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