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   AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10   

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https://dejure.org/2010,81448
AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10 (https://dejure.org/2010,81448)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 03.09.2010 - 14 C 266/10 (https://dejure.org/2010,81448)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 03. September 2010 - 14 C 266/10 (https://dejure.org/2010,81448)
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  • captain-huk.de

    HUK Coburg noch einmal zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10
    Denn der Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des BGH ( Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95, Urteil vom 23.01.07 VI ZR 67/06 ) grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt nämlich dem entscheidenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH VersR 2007, 560, Landgericht Saarbrücken, Beschluss gemäß § 91 a ZPO, 13 S 48/08).

  • OLG Köln, 30.01.2002 - 4 WF 11/02

    Ermäßigung der dreifachen Gerichtsgebühr bei Anerkenntnis

    Auszug aus AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10
    Erst wenn für den Geschädigten als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen ( OLG Düsseldorf NJW Spezial 2008, 458; OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471).

    Die Beklagte ist insoweit auch nicht rechtlos gestellt, da sie sich gegebenenfalls die Rechte des Geschädigten gemäß §§ 315 Abs. 3 bzw, 280, 631 Abs. 1, 812 BGB analog § 255 BGB hätte abtreten lassen und z. B. im Wege der Aufrechnung geltend machen kann (OLG Nürnberg, OLGR 2002, 471 sowie OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.06 NJW-RR 2006, 1029 ff m.w.N.).

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10
    Denn der Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des BGH ( Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95, Urteil vom 23.01.07 VI ZR 67/06 ) grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10
    Auch den vom Bundesgerichtshof (NJW 2006, 1726 ff) in Bezug auf die Frage des Verstoßes gegen das RBerG geforderten Hinweis darauf, dass der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche selbst durchzusetzen hat, enthält die dem Gericht im Verfahren vorgelegte Abtretungserklärung, was einen weiteren Hinweis darauf darstellt, dass es sich nur um eine Sicherungsabtretung und nicht um ein Mandat zur gerichtlichen Geltendmachung des Schadens durch den Sachverständigen handelt.
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 31/08
    Auszug aus AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10
    Dies gilt auch für das überzeugende Urteil des LG Saarbrücken vom 16.06.08 (13 S 31/08), in dem dieses in Anlehnung an die BGH-Rechtsprechung ausführt: "Geht es dem Unternehmen im Wesentlichen darum, die durch Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheiten des geschädigten Kunden, sondern seine eigene Angelegenheit." Vorliegend ergibt sich aus der Abtretungserklärung klar, dass diese sicherungshalber erfolgte.
  • LG Saarbrücken, 29.08.2008 - 13 S 108/08

    Ersatz restlicher Sachverständigengebühren aus einem Verkehrsunfall; Erstattung

    Auszug aus AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10
    Auch das Landgericht Saarbrücken verneint eine Erstattungsfähigkeit nur dann, wenn eine für den Geschädigten ( bei subjektiver Betrachtungsweise ) erkennbar überhöhte Forderung vorliegt ( LG Saarbrücken, Urteil vom 29.08.08, Az : 13 S 108/08 ).
  • OLG Hamm, 05.03.1997 - 13 U 185/96

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein vom rechten Fahrbahnrand anfahrendes

    Auszug aus AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10
    Erst wenn für den Geschädigten als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen ( OLG Düsseldorf NJW Spezial 2008, 458; OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10
    Erst wenn für den Geschädigten als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen ( OLG Düsseldorf NJW Spezial 2008, 458; OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Neunkirchen, 03.09.2010 - 14 C 266/10
    Die Beklagte ist insoweit auch nicht rechtlos gestellt, da sie sich gegebenenfalls die Rechte des Geschädigten gemäß §§ 315 Abs. 3 bzw, 280, 631 Abs. 1, 812 BGB analog § 255 BGB hätte abtreten lassen und z. B. im Wege der Aufrechnung geltend machen kann (OLG Nürnberg, OLGR 2002, 471 sowie OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.06 NJW-RR 2006, 1029 ff m.w.N.).
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