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   AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16   

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https://dejure.org/2016,21800
AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16 (https://dejure.org/2016,21800)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 27.04.2016 - 19 Gs 55/16 (https://dejure.org/2016,21800)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 27. April 2016 - 19 Gs 55/16 (https://dejure.org/2016,21800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Alle Messungen des Tattages dem Verteidiger überlassen worden: datenschutzrechtlich kein Problem

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergabe der Daten der gesamten Messserie in unverschlüsselter Form auf einen geeigneten Datenträger an den Verteidiger des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Anspruch auf Herausgabe sog. Rohmessdaten

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16
    Dies hat zur Folge, dass es dem Betroffenen obliegt, substantiiert vorzutragen aus welchen Gründen die durchgeführte Messung fehlerhaft ist, so dass der Betroffene konkrete und einer Beweiserhebung zugängliche Umstände vortragen muss, um eine Messung in Zweifel zu ziehen (vgl. AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).

    Neben des Rechts auf Einsicht in das Messprotokoll und die Eichbescheinigung folgt aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens aufgrund der durch das standardisierte Messverfahren vorliegenden Beweislastumkehr, dass dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden muss, die Messung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen auf mögliche Messfehler zu untersuchen (vgl. AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015- 10 AR 1/15).

  • OLG Zweibrücken, 19.10.2012 - 1 SsBs 12/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Freispruch wegen

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16
    Beim tatgegenständlich verwendeten Messverfahren mit dem Gerät ESO 3.0 handelt es sich unbestrittener Maßen um ein sog. standardisiertes Messverfahren (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.10.2012. Az.: 1 Ss Bs 12/12).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16
    Dies aber stellt ein ureigenes Recht eines Betroffenen dar (vgl. BVerfGE 46, 202).
  • AG Luckenwalde, 07.10.2013 - 28 OWi 122/13

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Akteneinsicht des Verteidigers durch Übersendung

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16
    Denn gerade durch die Überprüfung sämtlicher Messungen einer Messserie können bei einer möglicherweise auftretenden gewissen Fehlerhäufigkeit innerhalb einer Messserie Zweifel an der Richtigkeit sämtlicher Messungen der Messserie entstehen (AG Luckenwalde, Beschl. v. 07.10.2013-28 OWi 122/13).
  • AG Wuppertal, 07.12.2015 - 12 OWi 485/15

    Akteneinsicht. Messserie, Datenschutz

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16
    Erst die Auswertung dieser Daten versetzt den Betroffenen in die Lage zu entsprechendem, konkretem Sachvortrag (AG Wuppertal, Beschl. v. 07.12.2015 - 12 OWi 485/15).
  • AG Völklingen, 13.07.2016 - 6 Gs 49/16

    Akteneinsicht, Messunterlagen, standardisiertes Messverfahren

    Einer solchen Datenherausgabe stehen jedenfalls im vorliegenden Fall mit der Herausgabe lediglich an die Verteidigerin und einen von ihr beauftragten Sachverständigen auch eventuelle datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegen (vgl. auch AG Jena ,Beschluss vom 5.11.2015 AZ: 3 OWi 1268/15, 92646284, AG Neunkirchen, Beschluss vom 27.04.2016 AZ: 19 Gs 55/16 und AG Kaiserslautern, Beschluss vom 13.06.2016 AZ: 5 OWi 1020/16).
  • AG Merzig, 23.08.2017 - 21 OWi 110/17

    Akteneinsicht in Messreihe, Statistikdatei und Lebensakte

    Aufgrund der durch die Standardisierung vorliegenden Beweislastumkehr muss dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Messung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen auf eventuelle Messfehler zu untersuchen (vgl. AG Neunkirchen, Beschluss vom 27. April 2016 - 19 Gs 55/16- zitiert nach juris).
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