Rechtsprechung
AG Neuruppin, 10.04.2007 - 42 C 81/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft während der Dauer des Insolvenzverfahrens; Rechtsfolgen der Eröffnung der Gesellschaftsinsolvenz auf eine gegen den Gesellschafter bereits vor Eröffnung der Insolvenz erhobenen Klage und auf ...
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 10.04.2007 - 42 C 81/07
- AG Neuruppin, 07.11.2007 - 42 C 81/07
- LG Neuruppin, 24.04.2008 - 4 T 147/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.11.2002 - IX ZR 236/99
Unterbrechung eines Rechtsstreits gegen die Gesellschafter einer BGB …
Auszug aus AG Neuruppin, 10.04.2007 - 42 C 81/07
Die dem entscheidenden Gericht vorliegende Literatur erschöpft sich in der apodiktischen Aussage, eine solche Klage sei unzulässig (…Hirte/Uhlenbruck, InsO, 12.Aufl. § 93 Rz. 45; Kesseler, ZInsO 2003, 67 [BGH 14.11.2002 - IX ZR 236/99] ).Das Parlament hat sich trotz Erkennens eines Bedarfs einer gesetzlichen Regelung enthalten und die Lösung des Problems der Rechtsprechung zugewiesen (vgl. BT-Drs. 12/2443 S. 25 zu §§ 105 Abs. 3; 104 RegE-InsO und BT-Drs.12/7302 S. 165 zu §§ 103 und 104; BGH NJW 2003, 590; Kesseler,ZInsO 2003, 68 [BGH 14.11.2002 - IX ZR 236/99] ).
Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung (NJW 2003, 590, 591) [BGH 14.11.2002 - IX ZR 236/99] eine durch konstitutiven Beschluss festzustellende Unterbrechung des Verfahrens rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angenommen.