Rechtsprechung
   AG Neuruppin, 10.04.2007 - 42 C 81/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,43862
AG Neuruppin, 10.04.2007 - 42 C 81/07 (https://dejure.org/2007,43862)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 10.04.2007 - 42 C 81/07 (https://dejure.org/2007,43862)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 10. April 2007 - 42 C 81/07 (https://dejure.org/2007,43862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,43862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft während der Dauer des Insolvenzverfahrens; Rechtsfolgen der Eröffnung der Gesellschaftsinsolvenz auf eine gegen den Gesellschafter bereits vor Eröffnung der Insolvenz erhobenen Klage und auf ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.2002 - IX ZR 236/99

    Unterbrechung eines Rechtsstreits gegen die Gesellschafter einer BGB

    Auszug aus AG Neuruppin, 10.04.2007 - 42 C 81/07
    Die dem entscheidenden Gericht vorliegende Literatur erschöpft sich in der apodiktischen Aussage, eine solche Klage sei unzulässig (Hirte/Uhlenbruck, InsO, 12.Aufl. § 93 Rz. 45; Kesseler, ZInsO 2003, 67 [BGH 14.11.2002 - IX ZR 236/99] ).

    Das Parlament hat sich trotz Erkennens eines Bedarfs einer gesetzlichen Regelung enthalten und die Lösung des Problems der Rechtsprechung zugewiesen (vgl. BT-Drs. 12/2443 S. 25 zu §§ 105 Abs. 3; 104 RegE-InsO und BT-Drs.12/7302 S. 165 zu §§ 103 und 104; BGH NJW 2003, 590; Kesseler,ZInsO 2003, 68 [BGH 14.11.2002 - IX ZR 236/99] ).

    Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung (NJW 2003, 590, 591) [BGH 14.11.2002 - IX ZR 236/99] eine durch konstitutiven Beschluss festzustellende Unterbrechung des Verfahrens rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angenommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht