Rechtsprechung
   AG Neuruppin, 11.08.2006 - 42 C 81/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32576
AG Neuruppin, 11.08.2006 - 42 C 81/06 (https://dejure.org/2006,32576)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 11.08.2006 - 42 C 81/06 (https://dejure.org/2006,32576)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 11. August 2006 - 42 C 81/06 (https://dejure.org/2006,32576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; BbgStrG § 10; StVO § 45 Abs. 6
    Baustellensicherung durch Unternehmer bei Straßenbauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 650
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05

    Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von

    Auszug aus AG Neuruppin, 11.08.2006 - 42 C 81/06
    Je stärker der hoheitliche Charakter der Aufgabe in den Vordergrund tritt, je enger die Verbindung zwischen den übertragenen Tätigkeiten und der von der Behörde zu erfüllenden Aufgabe und je begrenzter der Entscheidungsspielraum des Unternehmers ist, desto näher liegt es, den Privaten als Beamten im haftungsrechtlichen Sinn anzusehen (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1993, 1258; LG Konstanz, 4 O 234/05 H; Urteil vom 27.Juli 2006 ("Flugsicherung"); zustimmend Papier (!) in Münchener Kommentar zum BGB, 4.Aufl. § 839 Rz. 138; dadurch überholt BGH NJW 1977, 628).
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus AG Neuruppin, 11.08.2006 - 42 C 81/06
    Je stärker der hoheitliche Charakter der Aufgabe in den Vordergrund tritt, je enger die Verbindung zwischen den übertragenen Tätigkeiten und der von der Behörde zu erfüllenden Aufgabe und je begrenzter der Entscheidungsspielraum des Unternehmers ist, desto näher liegt es, den Privaten als Beamten im haftungsrechtlichen Sinn anzusehen (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1993, 1258; LG Konstanz, 4 O 234/05 H; Urteil vom 27.Juli 2006 ("Flugsicherung"); zustimmend Papier (!) in Münchener Kommentar zum BGB, 4.Aufl. § 839 Rz. 138; dadurch überholt BGH NJW 1977, 628).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 7 U 161/03

    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbauarbeiten: Verweisungsprivileg bei Haftung

    Auszug aus AG Neuruppin, 11.08.2006 - 42 C 81/06
    Ob dem Beklagten neben der verkehrstechnischen Sicherung der Baustelle auch die bautechnische Sicherung übertragen war ist derzeit nicht erkenntlich (vgl. dazu OLG Karlsruhe VersR 2006, 855, 857).
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

    Auszug aus AG Neuruppin, 11.08.2006 - 42 C 81/06
    Je stärker der hoheitliche Charakter der Aufgabe in den Vordergrund tritt, je enger die Verbindung zwischen den übertragenen Tätigkeiten und der von der Behörde zu erfüllenden Aufgabe und je begrenzter der Entscheidungsspielraum des Unternehmers ist, desto näher liegt es, den Privaten als Beamten im haftungsrechtlichen Sinn anzusehen (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1993, 1258; LG Konstanz, 4 O 234/05 H; Urteil vom 27.Juli 2006 ("Flugsicherung"); zustimmend Papier (!) in Münchener Kommentar zum BGB, 4.Aufl. § 839 Rz. 138; dadurch überholt BGH NJW 1977, 628).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht