Rechtsprechung
AG Neuss, 01.10.2009 - 77 C 1014/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Neuss, 01.10.2009 - 77 C 1014/09
Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2009, 58 m.w.N.).Es müssen aber nicht Listen oder Tabellen herangezogen werden, insbesondere wenn das Gericht berechtigte Zweifel an ihrer Eignung hat, kann es die Heranziehung einer bestimmten Liste ablehnen (vgl. BGH NJW 2009, 58, Rn 22) Dem Gericht ist es auch nicht deshalb verwehrt, sich Bedenken gegen Listen oder Tabellen anzuschließen, wenn andere Gerichte und Literaturstimmen zu einer abweichenden Einschätzung gelangen und diese Listen anwenden.
Es darf auf eine andere geeignete Schätzungsgrundlage zurückgreifen (vgl. BGH NJW 2009, 58).