Rechtsprechung
AG Neuss, 09.01.2007 - 79 C 1886/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des erforderlichen Geldbetrags gem. § 249 Abs. 2 BGB für eine selbst veranlasste Reparatur seines beschädigten PKW; Möglichkeit der Geltendmachung fiktiver Reperaturkosten aufgrund eines Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
Auszug aus AG Neuss, 09.01.2007 - 79 C 1886/06
Zwar sind die tatsächlich erbrachten Aufwendungen im allgemeinen ein aussagekräftiges Indiz für deren Erforderlichkeit, sie müssen aber nicht zwingend dem zu ersetzenden Aufwand gemäß § 249 II BGB entsprechen (BGH NZV 1989, 465). - BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus AG Neuss, 09.01.2007 - 79 C 1886/06
Zu ersetzen ist der erforderliche Geldbetrag, das heißt die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (statt aller BGH NJW 1970, 1454).