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   AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11   

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https://dejure.org/2011,19417
AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11 (https://dejure.org/2011,19417)
AG Neuss, Entscheidung vom 16.05.2011 - 84 C 822/11 (https://dejure.org/2011,19417)
AG Neuss, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - 84 C 822/11 (https://dejure.org/2011,19417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung des Fraunhofer-Instituts aus dem Jahr 2010 kann zur Ermittlung des Normaltarifs i.R. der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten herangezogen werden; Heranziehung der Erhebung des Fraunhofer-Instituts aus dem Jahr 2010 zur Ermittlung des Normaltarifs i.R. der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung des Fraunhofer-Instituts aus dem Jahr 2010 kann zur Ermittlung des Normaltarifs i.R. der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten herangezogen werden; Heranziehung der Erhebung des Fraunhofer-Instituts aus dem Jahr 2010 zur Ermittlung des Normaltarifs i.R. der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH, Urteil vom 12.06.2007, VI ZR 161/06, BGH, Urteil vom 02.02.2010, VI ZR 7/09, NJOZ 2010, 2652, BGH NJW 2009, 58 m.w.N.).

    Dabei verstößt der der Geschädigte aber noch nicht alleine dadurch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er ein Fahrzeug anmietet zu einem über dem Normaltarif liegenden Unfallersatztarif, solange die Besonderheit des gewählten Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (Vorfinanzierung, Bonitätsrisiko des Kunden, Fahrzeugflotte, Ungewissheiten hinsichtlich der Reparaturdauer, etc.) aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigt (BGH, NJOZ 2010, 2652f.).

    Es müssen aber nicht Listen oder Tabellen herangezogen werden, insbesondere wenn das Gericht berechtigte Zweifel an ihrer Eignung hat, kann es die Heranziehung einer bestimmten Liste ablehnen (vgl. BGH NJW 2009, 58, Rz. 22; BGH NJOZ 2010, 2652, Rz. 19).

    Der im Übrigen hier angesetzte Aufschlag von 20% ist entsprechend weit verbreiteter und durch den BGH nicht angegriffener Rechtsprechung angemessen (vgl. BGH NJOZ 2010, 2652 Rz. 10; sowie hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 10.02.2009, 1 U 1878/08, AG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2009, 5 C 639/08, LG Dortmund, Urteil vom 05.11.2009, 11 S 78/09, LG Köln, Urteil vom 18.11.2009, 9 S 184/09).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH, Urteil vom 12.06.2007, VI ZR 161/06, BGH, Urteil vom 02.02.2010, VI ZR 7/09, NJOZ 2010, 2652, BGH NJW 2009, 58 m.w.N.).

    Es müssen aber nicht Listen oder Tabellen herangezogen werden, insbesondere wenn das Gericht berechtigte Zweifel an ihrer Eignung hat, kann es die Heranziehung einer bestimmten Liste ablehnen (vgl. BGH NJW 2009, 58, Rz. 22; BGH NJOZ 2010, 2652, Rz. 19).

    Es darf auf eine andere geeignete Schätzungsgrundlage zurückgreifen (vgl. BGH NJW 2009, 58).

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Einen Anspruch auf Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt hat der Unfallgeschädigte auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 25.10.2005, VI ZR 09/05) nur dann, wenn er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist.

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass soweit die Zustellung und Abholung des Ersatzfahrzeugs erforderlich waren, sich der Ersatzanspruch auch darauf erstreckt (BGH NJW 2006, 360; OLG Köln - 19. Zivilsenat - NZV 2007, 199; OLG Karlsruhe VersR 2008, 92).

  • OLG Nürnberg, 10.02.2009 - 1 U 1878/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Schadensersatz und

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Der im Übrigen hier angesetzte Aufschlag von 20% ist entsprechend weit verbreiteter und durch den BGH nicht angegriffener Rechtsprechung angemessen (vgl. BGH NJOZ 2010, 2652 Rz. 10; sowie hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 10.02.2009, 1 U 1878/08, AG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2009, 5 C 639/08, LG Dortmund, Urteil vom 05.11.2009, 11 S 78/09, LG Köln, Urteil vom 18.11.2009, 9 S 184/09).
  • LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06

    Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Hiervon in Abzug zu bringen ist der anzurechnende Anteil für ersparte Eigenaufwendungen, den das Gericht entsprechend überwiegender Rechtsprechung und vom BGH nicht beanstandet auf eine Höhe von 10% schätzt (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2000, 30102324, LG Dortmund, NZV 2008, 93, 95).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass soweit die Zustellung und Abholung des Ersatzfahrzeugs erforderlich waren, sich der Ersatzanspruch auch darauf erstreckt (BGH NJW 2006, 360; OLG Köln - 19. Zivilsenat - NZV 2007, 199; OLG Karlsruhe VersR 2008, 92).
  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99

    Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten;

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Hiervon in Abzug zu bringen ist der anzurechnende Anteil für ersparte Eigenaufwendungen, den das Gericht entsprechend überwiegender Rechtsprechung und vom BGH nicht beanstandet auf eine Höhe von 10% schätzt (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2000, 30102324, LG Dortmund, NZV 2008, 93, 95).
  • AG Mönchengladbach, 26.03.2009 - 5 C 639/08

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Der im Übrigen hier angesetzte Aufschlag von 20% ist entsprechend weit verbreiteter und durch den BGH nicht angegriffener Rechtsprechung angemessen (vgl. BGH NJOZ 2010, 2652 Rz. 10; sowie hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 10.02.2009, 1 U 1878/08, AG Mönchengladbach, Urteil vom 26.03.2009, 5 C 639/08, LG Dortmund, Urteil vom 05.11.2009, 11 S 78/09, LG Köln, Urteil vom 18.11.2009, 9 S 184/09).
  • BGH, 25.03.2009 - XII ZR 117/07

    Aufklärungspflicht des Mietwagenunternehmers bei möglichen Schwierigkeiten der

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Wenn man vorliegend noch die erstattungsfähigen zusätzlichen Kosten für Zustellung und Abholung (vgl. BGH, Urteil vom 25.3. 2009 - XII ZR 117/07 (LG Lübeck)) in Höhe von insgesamt 104, 00 EUR inklusive Mehrwertsteuer nach der Rechnung der Autovermietung hinzufügt, sowie einen unfallbedingten Zuschlag von 20% ansetzt, ergibt sich der Betrag von 943, 59 EUR .
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Neuss, 16.05.2011 - 84 C 822/11
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (BGH, Urteil vom 12.06.2007, VI ZR 161/06, BGH, Urteil vom 02.02.2010, VI ZR 7/09, NJOZ 2010, 2652, BGH NJW 2009, 58 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

  • LG Köln, 18.11.2009 - 9 S 184/09

    Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten; Zweifel an der Nutzbarkeit der

  • LG Dortmund, 05.11.2009 - 11 S 78/09
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