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   AG Neuss, 24.08.2016 - 12 Ds-70 Js 7112/15-333/16   

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https://dejure.org/2016,30073
AG Neuss, 24.08.2016 - 12 Ds-70 Js 7112/15-333/16 (https://dejure.org/2016,30073)
AG Neuss, Entscheidung vom 24.08.2016 - 12 Ds-70 Js 7112/15-333/16 (https://dejure.org/2016,30073)
AG Neuss, Entscheidung vom 24. August 2016 - 12 Ds-70 Js 7112/15-333/16 (https://dejure.org/2016,30073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • faz.net (Pressebericht, 24.08.2016)

    Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mit Gitarre die Klassentür blockiert: Musiklehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.08.2016)

    Weil Schüler nachsitzen mussten: Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 29.09.2016)

    Freiheitsberaubung: Lehrer will Schuldspruch nicht akzeptieren

  • rp-online.de (Pressebericht, 24.08.2016)

    Gericht verwarnt Kaarster Lehrer Phillip Parusel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eskalation im Klassenzimmer

  • rp-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.08.2016)

    Analyse: Ein Lehrer steht vor Gericht - Pro und Contra

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.08.2016)

    Streit eskaliert: Es begann als ganz normale Unterrichtsstunde...

Sonstiges

  • rp-online.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 23.08.2016)

    Interview mit Lehrer Phillip Parusel: "Schüler haben das Recht, ihre Lehrer auszutesten"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus AG Neuss, 24.08.2016 - 12 Ds 333/16
    Eine Körperverletzung nach §§ 223, 229 StGB hätte er begangen, wenn er eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt hätte.Die körperliche Misshandlung wird als eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden, wenn auch nicht unbedingt durch Zufügung von Schmerzen (BGH NJW 95, 2643), so doch in mehr als nur unerheblichem Grade beeinträchtigt wird (BGH 25 277 [richtig: BGHSt 25, 277 - d. Red.] , NStZ-RR 10, 374, Hamm VRS 8 133, Joecks MK 4), definiert.Die Gesundheitsschädigung entsteht mit dem Hervorrufen oder Steigern eines (auch nur vorübergehenden) pathologischen Zustandes (BGH NJW 1960, 2253 f.; OLG Düsseldorf MedR 84, 29).Zugunsten des Angeklagten ist davon auszugehen, dass er mit der aus Erregung erfolgten heftigen Armbewegung gegen den Oberbauch des Zeugen M. weder eine körperliche Misshandlung noch eine Gesundheitsschädigung wollte oder billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 21.06.1960 - 1 StR 186/60
    Auszug aus AG Neuss, 24.08.2016 - 12 Ds 333/16
    Eine Körperverletzung nach §§ 223, 229 StGB hätte er begangen, wenn er eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt hätte.Die körperliche Misshandlung wird als eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden, wenn auch nicht unbedingt durch Zufügung von Schmerzen (BGH NJW 95, 2643), so doch in mehr als nur unerheblichem Grade beeinträchtigt wird (BGH 25 277 [richtig: BGHSt 25, 277 - d. Red.] , NStZ-RR 10, 374, Hamm VRS 8 133, Joecks MK 4), definiert.Die Gesundheitsschädigung entsteht mit dem Hervorrufen oder Steigern eines (auch nur vorübergehenden) pathologischen Zustandes (BGH NJW 1960, 2253 f.; OLG Düsseldorf MedR 84, 29).Zugunsten des Angeklagten ist davon auszugehen, dass er mit der aus Erregung erfolgten heftigen Armbewegung gegen den Oberbauch des Zeugen M. weder eine körperliche Misshandlung noch eine Gesundheitsschädigung wollte oder billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73

    Verurteilung wegen Mißhandlung Abhängiger - Schmerzerregung als notwendiges

    Auszug aus AG Neuss, 24.08.2016 - 12 Ds 333/16
    Eine Körperverletzung nach §§ 223, 229 StGB hätte er begangen, wenn er eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt hätte.Die körperliche Misshandlung wird als eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden, wenn auch nicht unbedingt durch Zufügung von Schmerzen (BGH NJW 95, 2643), so doch in mehr als nur unerheblichem Grade beeinträchtigt wird (BGH 25 277 [richtig: BGHSt 25, 277 - d. Red.] , NStZ-RR 10, 374, Hamm VRS 8 133, Joecks MK 4), definiert.Die Gesundheitsschädigung entsteht mit dem Hervorrufen oder Steigern eines (auch nur vorübergehenden) pathologischen Zustandes (BGH NJW 1960, 2253 f.; OLG Düsseldorf MedR 84, 29).Zugunsten des Angeklagten ist davon auszugehen, dass er mit der aus Erregung erfolgten heftigen Armbewegung gegen den Oberbauch des Zeugen M. weder eine körperliche Misshandlung noch eine Gesundheitsschädigung wollte oder billigend in Kauf nahm.
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Auszug aus AG Neuss, 24.08.2016 - 12 Ds 333/16
    Es reicht schon der Eingriff in den potentiellen und den natürlichen, selbstbestimmten Willen des Opfers, eine Ortsveränderung vorzunehmen (zuletzt: BGH 3 StR 410/14 - Urteil vom 22. Januar 2015), aus.
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