Rechtsprechung
AG Neuss, 25.05.2005 - 79 C 4084/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Forderung aufgrund eines privatärztlichen Behandlungsvertrages i.R. eines stationären Klinikaufenthaltes; Gebührenberechnung eines Arztes für selbständige ärztliche Leistungen; Methodisch notwendige, standardmäßige und routinemäßige Teilschritte als Leistungsumfang einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03
Abrechnung in der GOÄ nicht aufgeführter ärztlicher Leistungen
Auszug aus AG Neuss, 25.05.2005 - 79 C 4084/02
Wie der Bundesgerichtshof in seinem von beiden Seiten zitierten Urteil vom 13.5.2004 ausführt (BGH Urteil vom 13.5.2004 III ZR 344/03), ist es Sache des Verordnungsgebers, darüber zu befinden, wie ärztliche Leistungen gegebenenfalls unter Berücksichtigung eingetretener Veränderungen des technischen Standards oder der Fortentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bewerten sind.Würde man § 5 II GOÄ zur Vergütung nicht umfasster Leistungen heranziehen, verbliebe dem Arzt kein Spielraum mehr, um eventuell zusätzlich auftretende Schwierigkeiten bei der Ausführung zu berücksichtigen (vgl. BGH Urteil vom 13.5.2004 III ZR 344/03).
- LG Karlsruhe, 28.03.2003 - 1 S 106/02
Arzthonorar: Bedeutung des Zielleistungsprinzips im Bereich Chirurgie/Orthopädie
Auszug aus AG Neuss, 25.05.2005 - 79 C 4084/02
Nach der Formulierung des § 4 Abs. 2 a GOÄ gehören zum Leistungsumfang einer Operation jedoch nur die methodisch notwendigen, dass heißt die standardmäßigen, routinemäßigen Teilschritte (vgl. LG L, MedR 2004, 63).