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AG Neustadt/Aisch, 15.07.2005 - 1 C 247/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2
Haftungsverteilung bei Kollision beim Ausparken auf einem Parkplatz
Wird zitiert von ...
- AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11
Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen …
25 c. Unabhängig davon, ob der Kläger vorliegend gegen § 10 StVO oder gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen hat, hätte der Kläger aber den Verkehrsunfall jedenfalls dadurch in erheblicher Weise mit verschuldet, dass er auch nach seinem eigenen Sachvortrag nicht unfallverhütend tätig geworden ist, obwohl er das Fahrzeug des Beklagten zu 2) aus einer größeren Entfernung auf sich hat zufahren sehen, denn wer in einem haltenden Fahrzeug bemerkt, dass er ein rangierendes Fahrzeug gefährdet, hat - soweit möglich - unfallverhütend tätig zu werden, andernfalls liegt ein Mitverschulden vor (…vgl. LG Bad Kreuznach, Urt. v. 25.07.2007 1 S 29/07, ZfS 2007, 559 f., juris Rn. 7; AG Neustadt/Aisch, Urt. v. 15.07.2005 - 1 C 247/05, Schaden-Praxis 2005, 373).