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AG Norden, 06.10.1999 - 5 C 402/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Norden, 16.08.1999 - 5 C 402/99
- AG Norden, 06.10.1999 - 5 C 402/99
Wird zitiert von ...
- AG Bergen auf Rügen, 29.10.2014 - 25 C 133/14
Zivilprozess vor dem Amtsgericht: Voraussetzungen für einen Terminsantrag im …
Nicht mehr nachzugehen war hingegen dem erst am 22.10.2014 "nachgeschobenen" Terminsantrag des Klägers gemäß § 495a S. 2 ZPO (Bl. 55 f. d.A.), denn der Ablauf der zuletzt gesetzten Frist im vereinfachten Verfahren entspricht dem Schluss der mündlichen Verhandlung i. S. d. §§ 296a S. 1, 495 Abs. 1 ZPO (vgl. AG Norden, Beschluss vom 06.10.1999 - 5 C 402/99, JurBüro 2000, 370); nach Schluss der Verhandlung aber sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen.