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AG Norden, 12.03.2015 - 8a Ls 510 Js 21142/11 |
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Verfahrensgang
- AG Norden, 12.03.2015 - 8a Ls 510 Js 21142/11
- LG Aurich, 27.04.2015 - 13 Qs 8/15
Wird zitiert von ...
- LG Aurich, 27.04.2015 - 13 Qs 8/15
Pflichtverteidigervergütung: Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren bei …
Auf die Beschwerde des Pflichtverteidigers vom 17.03.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Norden - 8a Ls 510 Js 21142/11 (16/12) vom 12.03.2015 aufgehoben, festgestellt, dass eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV RVG für die Tätigkeit des Pflichtverteidigers nach Einlegung der Berufung durch die Staatsanwaltschaft entstanden ist und die Sache zur Festsetzung einer Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV RVG an das Amtsgericht Norden zurückgegeben.Der Pflichtverteidiger war der Angeklagten im Verfahren 8a Ls 510 Js 21142/11 (16/12) vor dem Amtsgericht Norden bestellt worden.
Mit Beschluss vom 12.03.2015, Az. 8a Ls 510 Js 21142/11 (16/12), hat das Amtsgericht Norden die Erinnerung zurückgewiesen.