Rechtsprechung
AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung bei einem Auffahrunfall bei Abwürgen des vorausfahrenden Fahrzeugs nach Anfahrt vor einer Grünlicht anzeigenden Ampel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auto an der Ampel abgewürgt - Auffahrunfall
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- LG Hagen, 12.12.2012 - 7 S 100/12
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen Abwürgen des Motors
Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
Hierin kann zwar kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO in der Form eines Abbremsens ohne zwingenden Grund gesehen werden, wohl aber ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO, da die Beklagte durch dieses Fehlverhalten des als Zeugen benannten M. mehr als unvermeidbar behindert wurde (vergl. auch LG Hagen, Beschluss v. 12.12.2012 -7 S 100/12- bei: Juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.10.2003 -I 1 U 28/02- bei: Juris). - LG Berlin, 31.03.2009 - 42 O 41/09
Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (…so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris;… im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507). - OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach …
Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
Hierin kann zwar kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO in der Form eines Abbremsens ohne zwingenden Grund gesehen werden, wohl aber ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO, da die Beklagte durch dieses Fehlverhalten des als Zeugen benannten M. mehr als unvermeidbar behindert wurde (vergl. auch LG Hagen, Beschluss v. 12.12.2012 -7 S 100/12- bei: Juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.10.2003 -I 1 U 28/02- bei: Juris).
- BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94
Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit
Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
Zu Lasten einer Partei können nur die bewiesenen, unstreitigen oder zugestandenen Tatsachen berücksichtigt werden (BGH NJW 1995, 1029). - LG Darmstadt, 24.09.1998 - 6 S 116/98
Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (…so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris;… im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507). - AG Chemnitz, 27.03.2001 - 12 C 226/01
Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (…so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris;… im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507). - AG Menden, 12.07.1995 - 4 C 165/95
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grünlicht
Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (…so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris;… im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507).
- AG Frankfurt/Oder, 04.01.2018 - 26 C 519/17 In aller Regel bezeichnet diese Rechtsprechung das Abwürgen eines Motors als Pflichtverletzung im Straßenverkehrs gemäß § 1 StVO, die zur Haftungsteilung - meist 75 % zu 25 % - führt (Amtsgericht Nordhorn, Az.: 3 C 385/13; Landgericht Nürnberg 2 S 2609/89; Amtsgericht Chemnitz 12 C 226/01; Amtsgericht Menden 4 C 165/95; Landgericht Hagen 7 S 100/12).