Rechtsprechung
   AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48354
AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13 (https://dejure.org/2013,48354)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 03.07.2013 - 3 C 385/13 (https://dejure.org/2013,48354)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 3 C 385/13 (https://dejure.org/2013,48354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Auffahrunfall bei Abwürgen des vorausfahrenden Fahrzeugs nach Anfahrt vor einer Grünlicht anzeigenden Ampel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auto an der Ampel abgewürgt - Auffahrunfall

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hagen, 12.12.2012 - 7 S 100/12

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen Abwürgen des Motors

    Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
    Hierin kann zwar kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO in der Form eines Abbremsens ohne zwingenden Grund gesehen werden, wohl aber ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO, da die Beklagte durch dieses Fehlverhalten des als Zeugen benannten M. mehr als unvermeidbar behindert wurde (vergl. auch LG Hagen, Beschluss v. 12.12.2012 -7 S 100/12- bei: Juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.10.2003 -I 1 U 28/02- bei: Juris).
  • LG Berlin, 31.03.2009 - 42 O 41/09
    Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
    Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris; im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach

    Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
    Hierin kann zwar kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO in der Form eines Abbremsens ohne zwingenden Grund gesehen werden, wohl aber ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO, da die Beklagte durch dieses Fehlverhalten des als Zeugen benannten M. mehr als unvermeidbar behindert wurde (vergl. auch LG Hagen, Beschluss v. 12.12.2012 -7 S 100/12- bei: Juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.10.2003 -I 1 U 28/02- bei: Juris).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
    Zu Lasten einer Partei können nur die bewiesenen, unstreitigen oder zugestandenen Tatsachen berücksichtigt werden (BGH NJW 1995, 1029).
  • LG Darmstadt, 24.09.1998 - 6 S 116/98
    Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
    Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris; im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507).
  • AG Chemnitz, 27.03.2001 - 12 C 226/01
    Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
    Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris; im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507).
  • AG Menden, 12.07.1995 - 4 C 165/95

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren bei Grünlicht

    Auszug aus AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
    Bei dieser Sachlage hält das Gericht entgegen der Auffassung des Klägers und der von ihm angeführten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil v. 29.03.2009 - 42 O 41/09) eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 25% für gegeben (so auch: LG Hagen a.a.O.; AG Menden DAR 1995, 409; AG Chemnitz, Urteil v. 27.03.2001 - 12 C 226/01- bei Juris; im Ergebnis auch : OLG Düsseldorf a.a.O.; LG Darmstadt, BeckRS 2008, 14507).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht