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   AG Nordhorn, 11.06.2002 - 3 C 285/02   

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https://dejure.org/2002,16784
AG Nordhorn, 11.06.2002 - 3 C 285/02 (https://dejure.org/2002,16784)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 11.06.2002 - 3 C 285/02 (https://dejure.org/2002,16784)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 3 C 285/02 (https://dejure.org/2002,16784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; § 7 Abs. 2 StVG; § 17 Abs. 1 StVG; § 18 StVG; § 3 PflVG; § 1 Abs. 2 StVO
    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Unfall im Straßenverkehr; Einordnung des Einsteigens und Aussteigens zum Betrieb eines Fahrzeugs; Umfang der Beweislast bei Geltendmachung der Unabwendbarkeit eines Unfalls; Aufklärungspflichten eines Taxifahrers hinsichtlich ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Unfall im Straßenverkehr; Einordnung des Einsteigens und Aussteigens zum Betrieb eines Fahrzeugs; Umfang der Beweislast bei Geltendmachung der Unabwendbarkeit eines Unfalls; Aufklärungspflichten eines Taxifahrers hinsichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 14
    Haftungsverteilung bei Kollision mit der Fahrgasttür eines Taxis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Köln, 14.09.1984 - 266 C 191/84

    Keine Haftung des Taxi-Halters und -Fahrers gegenüber dem die Tür des Taxis

    Auszug aus AG Nordhorn, 11.06.2002 - 3 C 285/02
    Zwar ist es im Normalfall ohne besondere Veranlassung nicht Aufgabe des Taxifahrers, einen Fahrgast über seine Verpflichtungen aus der StVO zu belehren, nämlich dass er sich beim Ein- oder Aussteigen gem. § 14 Abs. 1 StVO so zu verhaften hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (vgl. OLG München, a.a.O.; AG Köln VersR 1985, 398).
  • OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Traktors mit einem

    Auszug aus AG Nordhorn, 11.06.2002 - 3 C 285/02
    Unabwendbar ist ein Ereignis nach § 7 Abs. 2 StVG , das Halter oder Fahrer auch durch äußerste Sorgfalt, Aufmerksamkeit und Geistesgegenwart nicht verhindern können, wobei Maßstab das Verhalten eines "Idealfahrers" ist, der vorsichtiger, aufmerksamer, umsichtiger und reaktionsschneller fährt als ein Durchschnittsfahrer, aber auch nicht den Unfall verhindern kann (vgl. Jagusch/Hentschel, § 7 Rz. 30 m.w.N. sowie OLG Brandenburg, VRS 102, 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 3 C 66.89
    Auszug aus AG Nordhorn, 11.06.2002 - 3 C 285/02
    Das Ein- und Aussteigen gehört zum Betrieb eines Fahrzeugs (vgl. AG Nordhorn Urteil vom 26.06.1989, Az. 3 C 66/89; OLG München VersR 1996, 1036; LG Hanau, Urteil vom 26.06.1990, Az. 2 S 94/90; Jagusch/Hentschel, § 7 StVG Rz. 8).
  • OLG München, 28.10.1994 - 10 U 4858/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden

    Auszug aus AG Nordhorn, 11.06.2002 - 3 C 285/02
    Das Ein- und Aussteigen gehört zum Betrieb eines Fahrzeugs (vgl. AG Nordhorn Urteil vom 26.06.1989, Az. 3 C 66/89; OLG München VersR 1996, 1036; LG Hanau, Urteil vom 26.06.1990, Az. 2 S 94/90; Jagusch/Hentschel, § 7 StVG Rz. 8).
  • LG Hanau, 26.06.1990 - 2 S 94/90
    Auszug aus AG Nordhorn, 11.06.2002 - 3 C 285/02
    Das Ein- und Aussteigen gehört zum Betrieb eines Fahrzeugs (vgl. AG Nordhorn Urteil vom 26.06.1989, Az. 3 C 66/89; OLG München VersR 1996, 1036; LG Hanau, Urteil vom 26.06.1990, Az. 2 S 94/90; Jagusch/Hentschel, § 7 StVG Rz. 8).
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