Rechtsprechung
AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
BGB § 275 Abs. 1, § 313, § 326 Abs. 1 S. 1, Abs. 4, § 346; EGBGB Art. 240 § 5
Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags für ein Fitnessstudio bei Schließung aufgrund der Corona-Pandemie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags für ein Fitnessstudio bei Schließung ...
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Osnabrück, 09.07.2021 - 2 S 35/21
Fitnessstudio muss die während der Corona-bedingten Schließungszeit erhaltenen …
Auszug aus AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20
Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein Nachholen der Leistung tatsächlich möglich ist und auch das Gläubigerinteresse befriedigt (Landgericht Osnabrück, Urteil vom 9. Juli 2021, 2 S 35/21).Durch einen aktuell im Dezember 2020 von der Bundesregierung eingebrachten "Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge" soll diese Vorschrift sogar noch weiter einschränkend verschärft werden (AG Papenburg, Urteil vom 18.12.2020, 3 C 337/20, bestätigt durch Urteil des LG Osnabrück vom 09.07.2021, 2 S 35/21).
- AG Berlin-Schöneberg, 06.05.2021 - 13 C 99/20
Coronapandemie und Fitnessstudios
Auszug aus AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20
Denn diese ist gegenüber den spezialgesetzlichen Regelungen zur Unmöglichkeit der Leistung grundsätzlich subsidiär (LG Freiburg, Urteil vom 27.04.2021, 9 S 41/20, Rn 38, zitiert nach beck-online; Amtsgericht Schöneberg, 13 C 99/20).Andererseits würden Vertragsparteien ungesicherte Vorleistungen bei möglicher Insolvenz mit Sicherheit nicht vereinbaren (Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 15.04.2021, 13 C 99/20).
- LG Freiburg, 27.04.2021 - 9 S 41/20
Fitnessstudiovertrag: Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung wegen der …
Auszug aus AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20
Eine Nachholung der Leistung der Beklagten kommt daher für den jeweiligen Zeitraum nicht in Betracht (Landgericht Freiburg, Urteil vom 27. April 2021, 9 S 41/20).Denn diese ist gegenüber den spezialgesetzlichen Regelungen zur Unmöglichkeit der Leistung grundsätzlich subsidiär (LG Freiburg, Urteil vom 27.04.2021, 9 S 41/20, Rn 38, zitiert nach beck-online; Amtsgericht Schöneberg, 13 C 99/20).
- BVerwG, 09.12.2021 - 3 C 4.21
Einstellung Revisionsverfahren
Auszug aus AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20
Eine einseitig von einer Partei zu bestimmende Vertragsverlängerung würde daher einen nicht zumutbaren Eingriff in die Dispositionsfreiheit der Parteien bedeuten (AG Frankenthal, Urteil vom 20.07.2021, 3 C 4/21, zitiert nach juris). - BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10
Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten …
Auszug aus AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20
Geschäftsgrundlage bezeichnet nach ständiger Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diese Vorstellungen aufbaut (BGH NJW 2012, 1718; 2016, 3100). - BGH, 15.04.2016 - V ZR 42/15
Pflicht des Gerichts zur Mitteilung seiner vorläufigen Beweiswürdigung
Auszug aus AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20
Geschäftsgrundlage bezeichnet nach ständiger Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diese Vorstellungen aufbaut (BGH NJW 2012, 1718; 2016, 3100). - AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20
Fitnessstudio: Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge wegen Corona-Lockdown
Auszug aus AG Obernburg, 21.09.2021 - 1 C 412/20
Durch einen aktuell im Dezember 2020 von der Bundesregierung eingebrachten "Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge" soll diese Vorschrift sogar noch weiter einschränkend verschärft werden (AG Papenburg, Urteil vom 18.12.2020, 3 C 337/20, bestätigt durch Urteil des LG Osnabrück vom 09.07.2021, 2 S 35/21).